Immo-Blog

Unsere Beiträge zum Thema verwalten, vermieten und verkaufen von Immobilien:
4 Minuten Lesezeit (853 Worte)

Wie hoch die Maklerprovision sein darf (mit Infografik)

Maklerprovision

Möchtest Du eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus über einen Makler mieten oder kaufen, gibt es ein paar klar festgelegte Spielregeln hinsichtlich der Maklerprovision.

In Deutschland gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, welches besagt, dass die Maklerprovision durch die Person bezahlt werden muss, die den Makler „bestellt" – also engagiert – hat. Wird der Immobilienmakler durch den Vermieter beauftragt, so hat der Vermieter im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die volle Höhe der Provision zu tragen. Der Mieter muss dafür nicht bezahlen.

Das Bestellerprinzip hat somit in Deutschland auch zu einigen „kunstvollen" Umgehungstaktiken geführt, wie zum Beispiel Ablösezahlungen für altes Mobiliar aber auch die Umlage der Provisionskosten auf die Miete oder den Verkaufspreis.


In Österreich gilt nicht das Bestellerprinzip sondern das Prinzip des Doppelmaklers: Der Makler darf für seine erbrachte Leistung – und diese kann in einigen Fällen recht umfangreich sein – von beiden Seiten eine Provision verlangen. Eine Vermittlung ist auch nicht in allen Fällen erfolgreich. In diesen Fällen hat der Makler zwar viel Zeit und Arbeit geleistet, er fällt aber um seine Provision um!


Wir haben nützliche PDF-Vorlagen für Vermieter & Mieter zusammengestellt (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc). Mit Deiner Erlaubnis schicken wir Dir die PDF-Vorlagen sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

Bitte gib Deine eMail-Adresse an:


Die Bruttomonatsmiete (BMM) 

Bei der Maklerprovision in Österreich spricht man von sogenannten „Bruttomonatsmieten", kurz auch BMM genannt. Hierbei handelt es sich um die Nettomiete plus den Betriebskosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).

Damit es aber nicht zu einfach wird: Auf diese Provision wird dann noch 20% Umsatzsteuer für die Provision selbst aufgeschlagen.

Generell musst Du bei der Höhe der Maklerprovision zwischen Vermietung und Verkauf unterscheiden:

Vermittlung einer Mietwohnung oder eines Miet-Einfamilienhauses 

Wird das Mietobjekt bis einschließlich 3 Jahre vermietet, so darf der Makler 1 Bruttomonatsmiete vom Mieter und 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter verlangen. 

Läuft der Mietvertrag länger als 3 Jahre oder unbefristet, darf der Makler 2 Bruttomonatsmieten vom Mieter sowie 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter verlangen.


Vermittlung eines Immobilie-Verkaufs 

Beim Verkauf einer Immobilie richtet sich die Provision nach dem Kaufpreis, wobei die Provisionshöhe, die verlangt werden darf, für Verkäufer und Käufer jeweils gleich ist.

Ist der Kaufpreis 36.336 EUR oder darunter, dann können 3% vom Kaufpreis jeweils dem Käufer und Verkäufer verrechnet werden.

Ist der Kaufpreis zwischen 36.336 EUR und 48.448 EUR, dann beträgt die Provision genau 1.453 EUR

Für einen Kaufpreis über 48.448 EUR kann 4% des Kaufpreises verlangt werden.

Zur Maklerprovision kommen noch 20% Umsatzsteuer hinzu.

Es gibt aber noch weitere Fälle, wo eine Maklerprovision fällig werden kann:

Die Maklerprovision für den Hausverwalter 

Hat der Hausverwalter gleichzeitig auch eine Maklerkonzession, kann dieser eine Maklerprovision verlangen.

Allerdings darf die Mieterprovision im Falle eines auf maximal 3 Jahre befristeten Mietvertrags höchstens eine halbe Bruttomonatsmiete betragen.

Bei einer Befristung länger als 3 Jahre oder im Fall eines unbefristeten Mietvertrags beträgt die Mieterprovision höchstens eine Bruttomonatsmiete.

Achtung: reguläre Provisionssätze bei Wohnungseigentum! 

Verwaltet der Hausverwalter ein Haus mit Objekten im Wohnungseigentum und ist nicht gleichzeitig der Mehrheitseigentümer des Hauses, dann können die regulären Provisionssätze verlangt werden:

Unter 3 Jahren eine BMM sowie über 3 Jahre oder unbefristet zwei BMM vom Mieter. Drei BMM vom Wohnungseigentümer (Vermieter).

Provision im Falle einer Verlängerung oder Umwandlung 

Wird der Mietvertrag verlängert oder in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt, kann ebenso eine Maklerprovision fällig werden, die maximal eine halbe Bruttomonatsmiete betragen darf. 

Maklerpovision bei Untermiete

Bei Vermittlung einer Untermiete sieht der Gesetzgeber eine Höchstprovision von einem Monatszins vor. 

Vermittlungsprovision im Falle von Investablösen

Sollen im Rahmen des neuen Mietvertrags auch Investionen wie Einrichtungsgegenstände vom neuen Mieter abgelöst werden, hat der Makler ein Anrecht auf eine Vermittlungsprovision.

Diese darf maximal 5% der vom Mieter zu zahlenden Ablöse betragen, wobei für die Berechnung der Provision die Investablöse inklusive 20% UST heranzuziehen ist.

Wann ist eine Maklerprovsion unzulässig? 

Steht der Immobilienmakler in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter, muss bereits im Immobilieninserat bzw. unverzüglich beim Erstkontakt darauf hingewiesen werden. Ansonsten ist die Provision unzulässig.

Wird der Mietvertrag mit einem engen Familienangehörigen des Maklers (z.B, Ehepartner, Kinder) abgeschlossen, ist die Provision nicht zulässig.

Auch bei Eigengeschäften gilt: Ist der Makler gleichzeitig Mehrheitseigentümer des Mietobjekts, darf keine Provision verlangt werden.

Weiters muss ein Hausverwalter, der gleichzeitig auch die Maklerkonzession besitzt, maßgeblich an der Vermittlung mitgewirkt haben. Die üblichen Tätigkeiten eines Hausverwalters, für die dieser bereits bezahlt wird, zählen nicht dazu. Der Hausverwalter muss z.B. ein Inserat aufgeben, die Besichtigung der Wohnung durchführen, etc. Nur dann ist die Maklerprovision zulässig.

Wie lange ist die Maklerprovision einklagbar?

Generell ist die Maklerprovision drei Jahre lang gerichtlich einklagbar.

Solltest Du aber das Gefühl haben, dass die Maklerprovision zu hoch, da sie in Form einer Ablöse geleistet wurde, oder die Miete selbst viel zu hoch war (im Falle des Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes), dann ist die Maklerprovision sogar 10 Jahre einklagbar!


Wir haben nützliche PDF-Vorlagen für Vermieter & Mieter zusammengestellt (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc). Mit Deiner Erlaubnis schicken wir Dir die PDF-Vorlagen sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

Bitte gib Deine eMail-Adresse an:

Infografik – die Maklerprovision 

Lade hier kostenlos Deine Infografik zum Ausdrucken als PDF runter:

9
7 Tipps: mit einem Mietgesuch zur Traum-Mietwohnun...
Mieter-Selbstauskunft und andere nützliche PDF-Vor...
 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Dienstag, 19. März 2024