Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
Inserat

Eine umfangreiche Beschreibung der zur Vermietung oder Verkauf stehenden Immobilie inklusive aussagekräftige Bilder der Wohnung oder des Hauses.

Die Schaltung von Immobilieninseraten in Print-Medien hat sich fast vollständig aufgehört. Heutzutage werden Immobilien nur noch auf Internetportalen angeboten.

Wie Du mittels prop.ID effizient ein Inserat schaltest, erfährst Du hier: Schaltung von Immobilieninseraten

Synonyme - Immobilieninserat
Inserateplattform

Auf einer Inserateplattform für Immobilien können Mietobjekte inseriert werden, um diese einem breiten Feld möglicher Mietinteressenten bekannt zu machen.

Wie Du mittels prop.ID effizient ein Inserat schaltest, erfährst Du hier: Schaltung von Immobilieninseraten

Synonyme - immobilienportal
Investitionsablöse

Sollte es in den letzten 20 Jahren zu Aufwendungen gekommen sein, die zur wesentlichen Verbesserung der Wohnung beigetragen haben und die über die Mietdauer hinaus (nach Beendigung eines Mietverhältnisses) von Nutzen sind, kann der Mieter laut § 10 Mietrechtsgesetz (MRG) einen Aufwandersatz für die getätigte Investition gegenüber dem Vermieter verlangen.

Als Basis für die Ablöse dienen die tatsächlich angefangenen Kosten, abzüglich des jährlichen Wertverlusts der Investitionen. Der jährliche Wertverlust wird mittels lineare Abschreibung berrechnet und beträgt pro Jahr 1/20 - ausgenommen in den Fällen des § 10 (3) des MRGs: Hier beträgt die jährliche Abschreibung 1/10.

Im Falle einer Förderung der Immobilie richtet sich die Abschreibung für die Investitionsablöse nach der Laufzeit des Förderdarlehen.

Synonyme - Investablöse
Kategoriemietzins

Der Kategoriemietzins wurde 1982 in Österreich eingeführt und unterteilt Wohnungen in vier unterschiedliche Kategorieren. Für jede Kategorie gilt eine eigene Mietzinsobergrenze, die laut laut §16 (2) Mietrechtsgesetz (MRG) nicht überschritten werden darf. Die Kategorien lauten:

  • Kategorie A - Mindestvoraussetzungen: Zimmer, Küche bzw. Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäßer Baderaum oder Badenische, Heizung & Warmwasser vorhanden
  • Kategorie B - Mindestvoraussetzungen: Zimmer, Küche bzw. Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäßer Baderaum oder Badenische
  • Kategorie C - Mindestvoraussetzungen: Wasserentnahmestelle und WC im Inneren
  • Kategorie D brauchbar - Mindestvoraussetzungen: zum sofortigen Bewohnen geeignet
  • Kategorie D unbrauchbar - nicht sofort bewohnbar;

Weiter Informationen auch hier: 

Kategorie-Mietzins und Richtwert-Mietzins

Kaution

Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter für den Fall, dass Vertragsbedingungen des Mietvertrags nicht eingehalten werden. Zum Beispiel, wenn Inventar des Mietgegenstands, insbesondere mietvermietete Gegenstände beschädigt werden. Ein gebrauchsmäßige übliche Abnutzung des Gegenstands muss vom Vermieter toleriert werden - dafür erhält der Vermieter ja eine Miete.

Ein anderer Grund für die Einbehaltung der Kaution könnten Rückstände bei Mietzinszahlungen sein.

Die Kaution beträgt zwischen zwei bis fünf Monatsmieten. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer).

Die Übergabe der Kaution erfolgt entweder per Überweisung bzw. in Bar oder in Form eines Sparbuchs bei Übergabe. Da der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution für den Mieter 'fruchtbringend' anzulegen, ist das Sparbuch die geeignetste Methode der Übergabe.

Der Mieter erhält die Kaution nach Vertragsauflösung sowie nach Wohnungsübergabe unverzüglich zurück.

Synonyme - Sicherstellung