Möchten Sie unverbindlich mehr über vBeschluss erfahren?
Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
---|---|
Inserateplattform | Auf einer Inserateplattform für Immobilien können Mietobjekte inseriert werden, um diese einem breiten Feld möglicher Mietinteressenten bekannt zu machen. Wie Du mittels prop.ID effizient ein Inserat schaltest, erfährst Du hier: Schaltung von Immobilieninseraten |
Investitionsablöse | Sollte es in den letzten 20 Jahren zu Aufwendungen gekommen sein, die zur wesentlichen Verbesserung der Wohnung beigetragen haben und die über die Mietdauer hinaus (nach Beendigung eines Mietverhältnisses) von Nutzen sind, kann der Mieter laut § 10 Mietrechtsgesetz (MRG) einen Aufwandersatz für die getätigte Investition gegenüber dem Vermieter verlangen. Als Basis für die Ablöse dienen die tatsächlich angefangenen Kosten, abzüglich des jährlichen Wertverlusts der Investitionen. Der jährliche Wertverlust wird mittels lineare Abschreibung berrechnet und beträgt pro Jahr 1/20 - ausgenommen in den Fällen des § 10 (3) des MRGs: Hier beträgt die jährliche Abschreibung 1/10. Im Falle einer Förderung der Immobilie richtet sich die Abschreibung für die Investitionsablöse nach der Laufzeit des Förderdarlehen. |
Kategoriemietzins | Der Kategoriemietzins wurde 1982 in Österreich eingeführt und unterteilt Wohnungen in vier unterschiedliche Kategorieren. Für jede Kategorie gilt eine eigene Mietzinsobergrenze, die laut laut §16 (2) Mietrechtsgesetz (MRG) nicht überschritten werden darf. Die Kategorien lauten:
Weiter Informationen auch hier: |
Kaution | Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter für den Fall, dass Vertragsbedingungen des Mietvertrags nicht eingehalten werden. Zum Beispiel, wenn Inventar des Mietgegenstands, insbesondere mietvermietete Gegenstände beschädigt werden. Ein gebrauchsmäßige übliche Abnutzung des Gegenstands muss vom Vermieter toleriert werden - dafür erhält der Vermieter ja eine Miete. Ein anderer Grund für die Einbehaltung der Kaution könnten Rückstände bei Mietzinszahlungen sein. Die Kaution beträgt zwischen zwei bis fünf Monatsmieten. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer). Die Übergabe der Kaution erfolgt entweder per Überweisung bzw. in Bar oder in Form eines Sparbuchs bei Übergabe. Da der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution für den Mieter 'fruchtbringend' anzulegen, ist das Sparbuch die geeignetste Methode der Übergabe. Der Mieter erhält die Kaution nach Vertragsauflösung sowie nach Wohnungsübergabe unverzüglich zurück. |
Kopfprinzip | Das Kopfprinzip im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Deutschland) besagt, dass bei Abstimmungen in einer Eigentümerversammlung jeder Eigentümer eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Wohnungen oder Miteigentumsanteile er besitzt. Es wird also pro Eigentümer, nicht pro Wohnung oder nach Miteigentumsanteilen, abgestimmt. Das Kopfprinzip wird vor allem als gleichberechtigtes und einfaches Abstimmungsverfahren betrachtet, da jeder Eigentümer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder seines finanziellen Anteils die gleiche Stimme hat. Anwendung des Kopfprinzips Das Kopfprinzip kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt ist oder wenn es keine anderslautende Regelung gibt. Es eignet sich vor allem für Beschlüsse, bei denen alle Eigentümer gleichermaßen betroffen sind, z. B. bei der Wahl des Verwalters oder der Abstimmung über Hausordnungsregeln. Beispiel In einer Eigentümergemeinschaft mit 10 Eigentümern, von denen einige mehrere Wohnungen besitzen, erhält jeder Eigentümer eine Stimme. Egal, ob ein Eigentümer eine oder fünf Wohnungen besitzt, er hat im Rahmen des Kopfprinzips nur eine Stimme. Hinweis Das Kopfprinzip steht im Gegensatz zu anderen Stimmprinzipien, wie dem Wertprinzip oder dem Objektprinzip, bei denen die Anzahl der Stimmen entweder nach dem Wert der Eigentumsanteile oder der Anzahl der Wohneinheiten bestimmt wird. Funktionsweise Kopfprinzip mehrere Wohnungen Ein Eigentümer – eine Stimme: Egal, ob ein Eigentümer eine Wohnung oder mehrere Wohnungen (oder Einheiten) in der Gemeinschaft besitzt, er hat bei Abstimmungen nach dem Kopfprinzip immer nur eine Stimme. Ziel: Das Kopfprinzip stellt sicher, dass alle Eigentümer gleich behandelt werden, unabhängig von der Anzahl ihrer Einheiten. Beispiel Kopfprinzip mehrere Wohnungen In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es drei Eigentümer. Eigentümer A besitzt eine Wohnung, Eigentümer B besitzt zwei Wohnungen, und Eigentümer C besitzt drei Wohnungen. Nach dem Kopfprinzip hat jeder dieser drei Eigentümer nur eine Stimme, obwohl B und C mehr Wohnungen besitzen. Vorteile des Kopfprinzips bei mehreren Wohnungen Gleichberechtigung der Eigentümer: Jeder Eigentümer wird als gleichwertig angesehen, unabhängig davon, wie viele Wohnungen er besitzt. Nachteile des Kopfprinzips bei mehreren Wohnungen Ungleichgewicht für Mehrfachbesitzer: Eigentümer, die mehrere Wohnungen besitzen, könnten das Kopfprinzip als unfair empfinden, da sie trotz ihres größeren Anteils am Eigentum nicht mehr Einfluss auf Entscheidungen haben. Unterschiede in Deutschland und Österreich Deutschland: Das Kopfprinzip ist eine der möglichen Abstimmungsarten und wird verwendet, wenn es in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist oder alle Eigentümer zustimmen. Österreich: In Österreich wird das Kopfprinzip seltener angewendet, da das Wertprinzip als Standard gilt. Mehr zu den Abstimmungsprinzipien und Beschlussfassung im WEG |