Vollmacht
Verwalter ersparen sich die "Zettelwirtschaft". Mit vBeschluss managen Eigentümer den Vertretungsnachweis digital.
Verwalter und Bevollmächtigte erhalten Zugriff auf die erteilte Vollmacht. Andere Eigentümer werden darüber informiert
Bevollmächtigte erhalten elektronischen Zutritt auf die Eigentümerversammlung sowie eine Abstimmungsmöglichkeit
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Vertretungsnachweis in Deutschland
Eigentümer laden eine Vollmacht hoch bzw. bestätigen in Textform (entsprechend § 25 (3) WEG Deutschland (Funktion für Textform in Arbeit).
Vertretungsnachweis in Österreich
Eigentümer laden entsprechend § 24 (2) WEG Österreich eine Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift hoch.
Auswahlmöglichkeit für Eigentümer

Vertretungsmöglichkeit durch
- Eigentümerpartner
- Hausverwalter
- Anderer Eigentümer der Liegenschaft
- Externe Person
Inklusive Berücksichtigung von
- Eigentümer mit mehr als eine Wohnung
- Abstimmung bei Eigentümerpartnerschaften