Vollmacht
Verwalter ersparen sich die "Zettelwirtschaft". Mit vBeschluss managen Eigentümer den Vertretungsnachweis digital.
Verwalter und Bevollmächtigte erhalten Zugriff auf die erteilte Vollmacht. Andere Eigentümer werden darüber informiert
Bevollmächtigte erhalten elektronischen Zutritt auf die Eigentümerversammlung sowie eine Abstimmungsmöglichkeit
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Eigentümer erteilen auf der Plattform eine Vollmacht an einen Bevollmächtigten. Dieser kann elektronisch an der ETV teilnehmen und im Namen des Vollmachtgebers abstimmen.
Für den Fall, dass Eigentümer keine Vollmacht zum Ausfüllen zur Verfügung haben, stellt prop.ID ein Formular für die Ausstellung der Vollmacht bereit.
Der Bevollmächtigte hat die Option, für sich selbst sowie für den Vollmachtgeber abzustimmen.
Vertretungsnachweis in Deutschland
Eigentümer laden eine Vollmacht hoch bzw. bestätigen in Textform (entsprechend § 25 (3) WEG Deutschland, Funktion für Textform in Arbeit).
Vertretungsnachweis in Österreich
Eigentümer laden entsprechend § 24 (2) WEG Österreich eine Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift hoch.
Auswahlmöglichkeit für Eigentümer
Vertretungsmöglichkeit durch
- Eigentümerpartner
- Hausverwalter
- Anderer Eigentümer der Liegenschaft
- Externe Person
Inklusive Berücksichtigung von
- Eigentümer mit mehr als eine Wohnung
- Abstimmung bei Eigentümerpartnerschaften