Vollmacht

Verwalter ersparen sich die "Zettelwirtschaft". Mit vBeschluss managen Eigentümer den Vertretungsnachweis digital.

Verwalter und Bevollmächtigte erhalten Zugriff auf die erteilte Vollmacht. Andere Eigentümer werden darüber informiert

Bevollmächtigte erhalten elektronischen Zutritt auf die Eigentümerversammlung sowie eine Abstimmungsmöglichkeit

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Vertretungsnachweis in Deutschland

Eigentümer laden eine Vollmacht hoch bzw. bestätigen in Textform (entsprechend § 25 (3) WEG Deutschland, Funktion für Textform in Arbeit).

Vertretungsnachweis in Österreich

Eigentümer laden entsprechend § 24 (2) WEG Österreich eine Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift hoch.

Auswahlmöglichkeit für Eigentümer

Eigentümerversammlung: Vollmacht möglich für Eigentümerpartner, Hausverwaltung, anderer Eigentümer oder externe Person

Vertretungsmöglichkeit durch

  1. Eigentümerpartner
  2. Hausverwalter
  3. Anderer Eigentümer der Liegenschaft
  4. Externe Person

Inklusive Berücksichtigung von

  • Eigentümer mit mehr als eine Wohnung
  • Abstimmung bei Eigentümerpartnerschaften