Die Eigentümerversammlung (ETV) fungiert als zentrales Entscheidungsorgan der Immobilien-Eigentümergemeinschaft. Hier treffen die Wohnungseigentümer wichtige Beschlüsse zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Grundlage. Insbesondere § 24 Abs 1-8 WEG in Deutschland bzw. § 25 WEG Abs 1-4 in Österreich regeln viele wichtige formelle Aspekte der ETV, die in den folgenden Kapiteln detailliert erläutert werden.