Von Team prop.ID auf Donnerstag, 02. Oktober 2025
Kategorie: Allgemein

So führen Sie Umlaufbeschlüsse digital & rechtssicher durch

Der Umlaufbeschluss ist eines der wichtigsten Werkzeuge für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Österreich.

Mit der Digitalisierung lassen sich diese Beschlüsse heute viel einfacher, transparenter und rechtssicher durchführen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:


Was ist ein Umlaufbeschluss nach dem WEG?

Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschlussverfahren, bei dem Eigentümer ohne Versammlung schriftlich oder elektronisch abstimmen.
Seit der WEG-Reform 2022 ist neu geregelt, wie Mehrheiten gezählt werden und welche Beschlussarten möglich sind.

Typische Einsatzfälle


Vorteile des digitalen Umlaufbeschlusses

🔒 Rechtskonforme Abstimmungsseite mit Passwortschutz

🕒 Fristen frei wählbar und verlängerbar

👥 Mehr Beteiligung durch ortsunabhängige Abstimmung

📂 Dauerhafte Archivierung in einer Beschluss-Sammlung


Schritt-für-Schritt: So funktioniert der Umlaufbeschluss in vBeschluss

1. Einleitungstext und Frist wählen

Als Hausverwaltung starten Sie mit einem vorformulierten Einleitungstext, den Sie bei Bedarf anpassen können.
Anschließend legen Sie die Abstimmungsfrist fest.

2. Beschlussdetails eingeben

3. Einladung versenden

4. Eigentümerzugang zur Abstimmungsseite

5. Stimme online abgeben

6. Ergebnisse einsehen

7. Optional: Fristverlängerung

8. Archivierung in der Beschluss-Sammlung

9. Optional: Ergänzungen nachträglich hinzufügen


FAQ: Häufige Fragen zum digitalen Umlaufbeschluss

❓ Ist ein digitaler Umlaufbeschluss rechtlich gültig in Österreich?

✅ Ja, solange die Anforderungen des österreichischen WEG erfüllt werden (korrekte Einladungen, Mehrheiten, Fristen). Nach § 24 (1) WEG Österreich dient die Eigentümerversammlung vornehmlich für die Beschlussfassung, doch können Beschlüsse auch auf andere Weise zustande kommen - wie zum Beispiel mittels Umlaufbeschluss.

❓ Ist ein digitaler Umlaufbeschluss rechtlich gültig in Deutschland?

✅ Ja, in Textform (z. B. eMail oder Plattform). Seit der WEG-Reform 2020 reicht dies anstelle der Schriftform. Regelung: § 23 (3) WEG Deutschland. Mittels eines vorherigen Absenkungsbeschlusses kann das Quorum für den Umlaufbeschluss auf eine einfache Mehrheit abgesenkt werden.

❓ Können Eigentümer ohne E-Mail-Adresse teilnehmen?

✅ Ja, über den Postversand mit PDF-Einladung und Rücklauf. Ein Stimmzettel wird bereits automatisiert vorgegeben. Der Eigentümer muss den angekreuzten Stimmzettel nur per Post zurückschicken, das Ergebnis kann dann manuell zu den bereits elektronisch abgegebenen Stimmen hinzugefügt werden.

❓ Dürfen Eigentümer ihre Meinung ändern?

✅ Ja, bis zum Ende der Abstimmungsfrist ist das jederzeit möglich.

❓ Benötigen die Eigentümer einen QR-Code?

✅ Nein, dies wäre ein unnötiger Medienbruch. Viele Eigentümer verwenden ihre Handys für die Abstimmung. Einen QR-Code am Handy auslesen, den man auf dem Handy erhalten hat, ist nur über Umwege möglich, erfordert besonderes technisches Wissen und bringt keinen Mehrwert. Anstatt eines QR-Codes verwenden Eigentümer die eigene eMail sowie ein selbst gewähltes Passwort zur sicheren und eindeutigen Identifikation. 

❓ Wo werden die Beschlüsse gespeichert?

✅ In einer geschützten Beschluss-Sammlung. Auf diese haben Eigentümer und die Hausverwaltung 24/7 Zugriff. Die Daten liegen auf einem Server in der EU und sind mittels redundanten Backups gesichert. Die Datenverbindung ist dem Industriestandard nach SSL-verschlüsselt.


Fazit

Mit vBeschluss können Hausverwaltungen Umlaufbeschlüsse digital, effizient und rechtssicher durchführen.
Von der Einladung über die Abstimmung bis zur Archivierung übernimmt die Plattform alle Schritte – und macht den Umlaufbeschluss so schneller, transparenter und einfacher als je zuvor.

Sie möchten Umlaufbeschlüsse künftig effizienter, rechtssicher und digital durchführen?

➡️ Jetzt mehr über vBeschluss erfahren

➡️ Demo anfordern oder Beratungsgespräch vereinbaren

Kommentare hinterlassen