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Term | Definition |
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Wohnungs-Übergabeprotokoll | Im Wohnungs-Übergabeprotokoll wird der Zustand sowie die Ausstattung einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten. Dadurch können (Jahre später) beim Auszug Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, da zum Einzug genau mitprotokolliert wurde, ob bereits Schäden vorhanden waren, oder ob sich alle Räume und mitvermieteten Einrichtungsgegenstände im ordnungsgemäßen Zustand befanden. Hier findest Du eine Vorlage Wohnungs-Übergabeprotokoll. |
Wohnungseigentümerversammlung | Eine Wohnungseigentümerversammlung (ETV) ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie dient als Forum, in dem alle Wohnungseigentümer zusammenkommen, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die das gemeinschaftliche Eigentum und die Verwaltung der Wohnanlage betreffen. Hauptmerkmale
Aufgaben und Befugnisse
Ablauf
BedeutungDie Wohnungseigentümerversammlung ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ermöglicht:
Herausforderungen
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Wohnungseigentümerversammlungen organisieren mit vBeschluss
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Wohnungsrückgabe |
Bei der Wohnungsrückgabe wird eine Besichtigung der Wohnung und der zur Wohnung gehörenden Räumlichkeiten durch den Vermieter oder einen beauftragten Mitarbeiter durchgeführt. Ziel ist es, den Zustand der Wohnung zu überprüfen und festzustellen, ob Schäden vorhanden sind. Falls Schäden vorhanden sind, wird der Mieter dazu aufgefordert, diese zu beseitigen oder eine Entschädigung für die Reparatur zu zahlen. Anschließend wird die Kaution, die der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags gezahlt hat, an den Mieter zurückgezahlt, abzüglich möglicher Schadensersatzforderungen.
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Wohnungsübergabe | Bei einer Wohnungsübergabe werden zunächst die Mieträume, die gemeinsam genutzten Räume und die technischen Anlagen durch den Vermieter und den Mieter gemeinsam begutachtet. Dabei werden eventuelle Mängel festgestellt und notiert. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, eventuelle Rückfragen zu stellen und eventuell noch weitere Mängel anzuführen. Anschließend wird ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem alle Mängel und Beanstandungen aufgeführt werden. Im Anschluss daran wird eine Abnahmeerklärung unterzeichnet, in der der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung in dem Zustand erhalten hat, in dem sie zur Übergabe vorgefunden wurde. Der Mieter hat anschließend die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dient. Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Mieter die Wohnung in einem dem Vermieter zufriedenstellenden Zustand zurückgeben, der dem Zustand entspricht, in dem er sie bei Auszug übernommen hat. Dazu müssen normalerweise alle Schäden repariert oder ersetzt, eventuell auch Wände gestrichen werden. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Gegenstände und alle Möbel entfernt werden. Der Mieter muss dem Vermieter eine ausgefüllte und unterschriebene Abnahmeerklärung (Rückgabeprotokoll) vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergibt. Der Vermieter wird dann eine Endinspektion durchführen, bei der er die Wohnung sorgfältig auf Schäden untersucht. Wenn Schäden gefunden werden, kann der Vermieter den Mieter dazu verpflichten, sie zu reparieren oder zu ersetzen. |
Zahlungsbefehl |