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Term Definition
WGG

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) - gültig in der Fassung vom 1.August 2019 - regelt die Gesetzeslage für den gemeinnützigen Wohnbau und dient als Oberziel dafür, leistbaren Wohnraum für Wohnungsbedürftige zu schaffen.

Der Wohnbau erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) - entwender in Form von Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder einer GmbH. GBVs bauen, sanieren und verwalten Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten.

Wohnbeihilfe

In Österreich unterschiedlich geregelt duch die jeweilige Landesregierung:

Ist der monatliche Aufwand ohne Betriebskosten sowie Heizkosten (der Wohnungsaufwand) aufgrund eines z.B. geringen Einkommens nicht leistbar, kann der Inhaber der Wohnung um Wohnbeihilfe ansuchen.

Wohnfläche

Die gesamte Fläche, die zu tatsächlichen Wohnzwecken zur Verfügung steht - also meist ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Toilette, Vorzimmer.

Flächen außerhalbt der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche - wie z.B. Kellerräume, Dachbodenabteile, Waschraum, Fahrradabstellraum oder das Stiegenhaus.

Wohngemeinschaft

Mehrere Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, aber nicht miteinander verwandt, bzw. verheiratet sind bzw. nicht in Partnerschaft leben. Die Wohnkosten werden untereinander geteilt.

Vor allem unter Studenten bzw. jüngeren Leuten beliebt.

Synonyms - WG
Wohnkosten
Die Wohnkosten stellen die Gesamtkosten der Miete dar und umfassen die Nettomiete, Betriebskosten, Heizkosten und sonstige Ausgaben für Aufzug, Garage, Garten, Hobbykeller, Waschküche, Verwaltungskosten sowie Umsatzsteuer.
Synonyms - Miete