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Term Definition
Wohnungs-Übergabeprotokoll

Im Wohnungs-Übergabeprotokoll wird der Zustand sowie die Ausstattung einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten.

Dadurch können (Jahre später) beim Auszug Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, da zum Einzug genau mitprotokolliert wurde, ob bereits Schäden vorhanden waren, oder ob sich alle Räume und mitvermieteten Einrichtungsgegenstände im ordnungsgemäßen Zustand befanden.

Hier findest Du eine Vorlage Wohnungs-Übergabeprotokoll.

Synonyms - Übernahmeprotokoll
Wohnungseigentümerversammlung

Eine Wohnungseigentümerversammlung (ETV) ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie dient als Forum, in dem alle Wohnungseigentümer zusammenkommen, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die das gemeinschaftliche Eigentum und die Verwaltung der Wohnanlage betreffen.

Hauptmerkmale

  1. Gesetzliche Grundlage: Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  2. Teilnehmer: Alle Wohnungseigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter
  3. Häufigkeit: Ordentliche Versammlung - mindestens einmal jährlich in Deutschland, alle zwei Jahre in Österreich
  4. Einberufung: Durch den Verwalter oder den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats

Aufgaben und Befugnisse

  • Entscheidungen über die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verabschiedung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
  • Wahl des Verwaltungsbeirats
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Entscheidungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung (mit qualifizierter Mehrheit)

Ablauf

  1. Einladung: Schriftliche Einladung mit Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vor dem Termin
  2. Beschlussfähigkeit: Wenn mindestens ein Eigentümer anwesend ist (Deutschland) bzw. mindestens 33% der Miteigentumsanteile vertreten sind (Österreich).
  3. Beschlussfassung: In der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen - mehr hier
  4. Protokollführung: Schriftliche Dokumentation aller Beschlüsse und wesentlichen Diskussionen

Bedeutung

Die Wohnungseigentümerversammlung ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ermöglicht:

  • Demokratische Entscheidungsfindung
  • Transparenz in der Verwaltung
  • Wahrung der Interessen aller Eigentümer
  • Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse und gesetzliche Anforderungen

Herausforderungen

  • Konflikte zwischen Eigentümern mit unterschiedlichen Interessen
  • Komplexität mancher Entscheidungen, die Fachwissen erfordern
  • Notwendigkeit der aktiven Teilnahme und Vorbereitung der Eigentümer

 

prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Wohnungseigentümerversammlungen organisieren mit vBeschluss

 

Wohnungsrückgabe

Bei der Wohnungsrückgabe wird eine Besichtigung der Wohnung und der zur Wohnung gehörenden Räumlichkeiten durch den Vermieter oder einen beauftragten Mitarbeiter durchgeführt.

Ziel ist es, den Zustand der Wohnung zu überprüfen und festzustellen, ob Schäden vorhanden sind. Falls Schäden vorhanden sind, wird der Mieter dazu aufgefordert, diese zu beseitigen oder eine Entschädigung für die Reparatur zu zahlen.

Anschließend wird die Kaution, die der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags gezahlt hat, an den Mieter zurückgezahlt, abzüglich möglicher Schadensersatzforderungen.

Wohnungsübergabe

Bei einer Wohnungsübergabe werden zunächst die Mieträume, die gemeinsam genutzten Räume und die technischen Anlagen durch den Vermieter und den Mieter gemeinsam begutachtet. Dabei werden eventuelle Mängel festgestellt und notiert. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, eventuelle Rückfragen zu stellen und eventuell noch weitere Mängel anzuführen.

Anschließend wird ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem alle Mängel und Beanstandungen aufgeführt werden. Im Anschluss daran wird eine Abnahmeerklärung unterzeichnet, in der der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung in dem Zustand erhalten hat, in dem sie zur Übergabe vorgefunden wurde.

Der Mieter hat anschließend die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dient.


Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Mieter die Wohnung in einem dem Vermieter zufriedenstellenden Zustand zurückgeben, der dem Zustand entspricht, in dem er sie bei Auszug übernommen hat.

Dazu müssen normalerweise alle Schäden repariert oder ersetzt, eventuell auch Wände gestrichen werden. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Gegenstände und alle Möbel entfernt werden.

Der Mieter muss dem Vermieter eine ausgefüllte und unterschriebene Abnahmeerklärung (Rückgabeprotokoll) vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergibt. Der Vermieter wird dann eine Endinspektion durchführen, bei der er die Wohnung sorgfältig auf Schäden untersucht. Wenn Schäden gefunden werden, kann der Vermieter den Mieter dazu verpflichten, sie zu reparieren oder zu ersetzen.

Synonyms - Übergabeprotokoll,Rückgabeprotokoll
Zahlungsbefehl

Eine gerichtliche Aufforderung an einen Schuldner, eine Schuld (z.B. Miete oder Kaufpreis) binnen einer festgelegten Frist mitsamt Verzugszinsen an den Gläubiger zu zahlen, oder dagegen Einspuch zu erheben.

Wird im Mahnverfahren angewandt.