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Term Definition
Doppelhaus

Beim Doppelhaus handelt es sich um Einfamilienhäuser, die aneinander gebaut wurden. Optisch also eigentlich ein Gebäude, dass aus zwei Einfamilienwohnungen besteht. Trotzdem handelt es sich um zwei voneinander getrennte Häuser, die durch eine Brandschutzmauer (Brandschluss) voneinander getrennt sind.

Jedes der beiden Doppelhaushälften steht auf seinem eigenen Grundstück. Handelt es sich um dasselbe Grundstück, spricht man von einem Einzelhaus.

Doppelhaus - auch gekuppelte Bausweise genannt.

Synonyms - Doppelhaushälfte
Doppelmakler

Das Prinzip des Doppelmaklers ist die in Österreich gängige Praxis, dass Immobilienmakler im Auftrag des Vermieters und des Mieters bzw. Verkäufers und Käufers geschäftlich tätig werden. In Östereich muss dies in Maklerinseraten bekannt gegeben werden, dass der Immobilienmakler bereits im Auftrag eines Vermieters oder Verkäufer tätig ist, ansonsten kann der Mieter bzw. Käufer eine richterliche Minderung der Provision einklagen oder sogar Schadenersatz bei entstandenen Schaden verlangen.

Der Doppelmakler muss die Interessen beider Parteien wahren und beide Parteien so gut wie möglich beraten - also auch eine gewisse neutrale Vermittlungsposition einnehmen - ähnlich wie ein Mediator. Im Gegenzug hat der Doppelmakler das Anrecht auf eine Provision von beiden Parteien.

DSGVO

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, EU-Verordnung 2016/679) ist eine EU-weite Rechtsgrundlage zum Schutz personenbezogener Daten, die seit Mai 2018 gilt und in Deutschland durch das BDSG umgesetzt wird. Sie regelt die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung von Daten (z. B. Namen, Adressen, E-Mails) und verpflichtet Unternehmen zu Transparenz, Einwilligung und Datensicherheit. Bußgelder können bis zu 4 % des Umsatzes betragen. In Österreich gilt sie analog mit dem DSG 2021. Für die Immobilienbranche ist die DSGVO essenziell bei der Verarbeitung von Eigentümerdaten in WEGs, z. B. bei ETVs oder Portalen (§ 16 WEG, Erhaltungspflicht).

Vorteile für WEGs und Immobilien:

  • Transparenz & Vertrauen: Eigentümer müssen über Datenverwendung informiert werden – reduziert Streitigkeiten und steigert Beteiligung in Versammlungen.
  • Datensicherheit: Pflicht zu Verschlüsselung und Pseudonymisierung schützt vor Leaks (z. B. in Cloud-Portalen), was Haftungsrisiken minimiert.
  • Effizienz: Automatisierte Einwilligungsmanagement (z. B. Opt-in für E-Mails) spart administrativen Aufwand um 20–30 %.
  • Compliance-Förderung: EU-Green-Deal-Integration 2025 erfordert datenschutzkonforme Nachhaltigkeitsberichte in ETVs.

Beispiele in der Praxis: In einer WEG mit 50 Einheiten erfasst ein digitales Portal (wie vBeschluss) Eigentümerdaten für Abstimmungen – die DSGVO verlangt eine Datenschutzerklärung, Löschfristen (z. B. nach 10 Jahren Archivierung) und Rechte auf Auskunft/Löschung. Bei einem Datendiebstahl haftet die Verwaltung; Tools wie vBeschluss bieten DSGVO-konforme Features (z. B. Audit-Logs). Mehr zu vBeschluss für WEGs.

Eigentum

Der Eigentümer einer Immobilie ist üblicherweise die Person, die im Grundbuch eingetragen ist.

Eigentum ist mit gewissen Rechten verbunden, aber auch mit gewissen Pflichten. Das Grundbuch gibt darüber Auskunft.

Ein Mietvertrag schänkt das Recht des Eigentümers hinsichtlich Nutzung der Immobilie zugunsten des Mieters ein. Eigentum und Besitz ist nicht das Gleiche. Der Besitzer einer Sache muss nicht Eigentümer sein - zum Beispiel der Fahrer eines Mietautos 'besitzt' das gemietete Auto, es gehört ihm aber nicht.

Beim Wohnungseigentum handelt es sich um eine besondere Form des 'Miteigentums an einer Liegenschaft'. Diese ist in Österreich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von 1975 geregelt.

Der Eigentümer eines sogenannten Mindesanteils (Miteigentumsanteil) hat das Recht, eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten alleinig zu nutzen und auch darüber alleinig zu verfügen. Sonstige Räumlichkeiten könnnen auch ein Büro bzw. Geschäftslokal sein.

Der Mindestanteil ist die 'kleinste Einheit', an der kein weiteres Teileigentum begründet werden kann. Die Mindestanteile müssen dem Verhältnis der Nutzwerte entsprechen.

Die Nutzwerte werden nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Ausstattung, Zubehör, Stockwerkslage etc.) ermittelt.

Allgemeine Teile der im gemeinsamen Eigentum stehenden Liegenschaft und des Hauses stehen allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung aller anderen Miteigentümer.

Synonyms - Wohnungseigentum
Eigentümerversammlung

Steht eine Immobilie im Eigentum von mehreren Eigentümern - auch Miteigentümer genannt - muss regelmäßig eine Eigentümerversammlung abgehalten werden. In der Schweiz wird dies auch die Stockwerkseigentümerversammlung genannt. Abgekürzt wird es gerne als ETV, oder auch als Wohnungseigentümerversammlung bezeichnet.

Die ETV hat in Deutschland jährlich stattzufinden. Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens 3 Wochen vor der ETV an die Eigentümer versandt werden.

In Österreich findet die ETV zumindest alle 2 Jahre statt und die Einladung muss mindestens 2 Wochen vorher versandt werden. Davon abweichend können die Eigentümer auch ein anderes Versammlungsintervall beschließen.

Der Zweck einer Eigentümerversammlung ist, wichtige Punkte hinsichtlich der gemeinsamen Immobilie zu besprechen und Entscheidungen diesbezüglich in der ETV zu treffen. Besonders wichtig ist, dass mittels Eigentümerversammlung jeder Miteigentümer die Gelegenheit haben soll, ausreichend seine eigene Meinung kund zu tun.

ETVs können heutzutage auch als hybride Eigentümerversammlung abgehalten werden: Den Eigentümer steht es frei an der Veranstaltung in Form einer digitalen Eigentümerversammlung mittels Computer, Tablet oder Handy, oder direkt vor Ort in den von der Hausverwaltung organisierten Räumlichkeiten teilzunehmen.

Beschlüsse werden in einer hybriden Eigentümerversammlung ebenso über Computer, Tablet oder Handy gefasst - egal ob man digital, oder vor Ort an der Eigentümerversammlung teilnimmt.

prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Digitale Eigentümerversammlung abhalten mit vBeschluss

Allgemeine Infos zum Thema: Die Eigentümerversammlung - Übersicht und Ablauf

Synonyms - etv