Alleinvermittlungsauftrag

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Term Definition
Alleinvermittlungsauftrag

Beim Alleinvermittlungsauftrag (auch 'AV' genannt) handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Immobilienmakler sowie dem Auftraggeber: Der Makler darf exklusiv die Immobilie für den Vermieter vermieten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, keine weiteren Makler mit der Vermietung des Bestandobjekts zu beauftragen.

Der Alleinvermittlungsauftrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Dieser ist immer zeitlich begrenzt: Bei Vermietung maximal drei Monate, bei Verkauf maximal 6 Monate. Der AV kann erneuert werden.

Der Makler verpflichtet sich, aktiv nach Mietkandidaten zu suchen und sich um das Zustandekommen eines Geschäftes zu bemühen. Der Makler wird sich aufgrund des alleinigen Vermittlungsauftrages intensiv mit dem zur Vermittlung stehenden Bestandsobjekt bzw. Liegenschaft beschäftigen und alle Hebeln in Bewegung setzen, dass es zu einer erfolgreichen Vermietung (oder Verkauf) kommt.

Beispiel für einen Alleinvermittlungsauftrag: Formular der WKO

Synonyms: AV