Mietzins

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Term Definition
Mietzins

Die Geldsumme, die für die Miete der Immobilie (Wohnung, Haus, Garten, Garage, etc) an den Vermieter zu zahlen ist. Üblicherweise monatlich fällig. Bei Immobilien, die unter Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen, ist in Österreich die Frist für die Überweisung der Miete zwingend der 5. des Monats oder später. Bei Immobilien, die nicht dem MRG unterliegen, kann dies frei vereinbart werden.

Zum Hauptmietzins kommt noch das allfällige Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände hinzu. Weiters die Betriebskosten, Heizkosten sowie (je nach steuerrechtlicher Lage des Vermieters) die Umsatzsteuer. Die Gesamtmiete wird auch als Bruttomietzins bezeichnet.

Synonyms: Miete,Bruttomietzins