Wohnbeihilfe

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Term Definition
Wohnbeihilfe

In Österreich unterschiedlich geregelt duch die jeweilige Landesregierung:

Ist der monatliche Aufwand ohne Betriebskosten sowie Heizkosten (der Wohnungsaufwand) aufgrund eines z.B. geringen Einkommens nicht leistbar, kann der Inhaber der Wohnung um Wohnbeihilfe ansuchen.