Wohnungsübergabe

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Term Definition
Wohnungsübergabe

Bei einer Wohnungsübergabe werden zunächst die Mieträume, die gemeinsam genutzten Räume und die technischen Anlagen durch den Vermieter und den Mieter gemeinsam begutachtet. Dabei werden eventuelle Mängel festgestellt und notiert. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, eventuelle Rückfragen zu stellen und eventuell noch weitere Mängel anzuführen.

Anschließend wird ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem alle Mängel und Beanstandungen aufgeführt werden. Im Anschluss daran wird eine Abnahmeerklärung unterzeichnet, in der der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung in dem Zustand erhalten hat, in dem sie zur Übergabe vorgefunden wurde.

Der Mieter hat anschließend die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dient.


Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Mieter die Wohnung in einem dem Vermieter zufriedenstellenden Zustand zurückgeben, der dem Zustand entspricht, in dem er sie bei Auszug übernommen hat.

Dazu müssen normalerweise alle Schäden repariert oder ersetzt, eventuell auch Wände gestrichen werden. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Gegenstände und alle Möbel entfernt werden.

Der Mieter muss dem Vermieter eine ausgefüllte und unterschriebene Abnahmeerklärung (Rückgabeprotokoll) vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergibt. Der Vermieter wird dann eine Endinspektion durchführen, bei der er die Wohnung sorgfältig auf Schäden untersucht. Wenn Schäden gefunden werden, kann der Vermieter den Mieter dazu verpflichten, sie zu reparieren oder zu ersetzen.

Synonyms: Übergabeprotokoll,Rückgabeprotokoll