Von Team prop.ID auf Dienstag, 28. Februar 2023
Kategorie: Allgemein

Einladung zur Eigentümerversammlung: Worauf achten?

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium für die Entscheidungsfindung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit diese Versammlung rechtsgültige Beschlüsse fassen kann, ist eine ordnungsgemäße Einladung unerlässlich. In Deutschland und Österreich gibt es hierbei klare gesetzliche Vorgaben, die Hausverwalter oder Organisatoren beachten müssen. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fristen und Inhalte einer Einladung zur Eigentümerversammlung in beiden Ländern erläutert:

Einladung zur Eigentümerversammlung in Deutschland

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Anforderungen für die Einladung zur Eigentümerversammlung. Die relevanten Bestimmungen finden sich vor allem in § 24 Abs. 4 WEG Deutschland. Die Einladung ist Aufgabe des Verwalters, kann aber unter bestimmten Bedingungen auch von den Eigentümern selbst initiiert werden.

Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen.

Fristen für die Einladung

Inhalte der Einladung

Eine ordnungsgemäße Einladung muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtsgültig zu sein:

Besonderheiten

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Einladung zur Eigentümerversammlung in Österreich

Rechtliche Grundlagen

In Österreich sind die Vorschriften zur Eigentümerversammlung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) geregelt, insbesondere in § 25 Abs 2. WEG Österreich. Die Einladungspflicht liegt beim Verwalter oder, falls kein Verwalter bestellt ist, bei einem Wohnungseigentümer.

Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird vom Verwalter mindestens einmal alle zwei Jahre einberufen.

Fristen für die Einladung

Inhalte der Einladung

Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss folgende Punkte enthalten:

Besonderheiten

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Kriterium Deutschland Österreich
Frist für Einladung Drei Wochen Zwei Wochen
Einberufungsrecht bei Untätigkeit

Vorsitzender Verwaltungsbeirat, Vertreter,
Eigentümer durch Beschluss

Mind. drei Eigentümer oder 1/3 der Anteile
Rechtsgrundlage § 24 WEG § 25 WEG 2002
Form der Einladung Brief, E-Mail (je nach Gemeinschaftsordnung) Brief, E-Mail (bei Zustimmung der Eigentümer)

Tipps für eine rechtssichere Einladung

  1. Rechtzeitige Zustellung: Plane ausreichend Zeit für den Versand ein, um die Frist sicher einzuhalten.
  2. Detaillierte Tagesordnung: Vermeide vage Formulierungen, um Anfechtungen zu verhindern.
  3. Versandnachweis: Bewahre Belege für den Versand oder Empfang der Einladungen auf.
  4. Vollmachthinweis: Gib klare Informationen darüber, wie Vollmachten erteilt werden können.
  5. Rechtliche Prüfung: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung der Einladung.

Fazit

Die Einladung zur Eigentümerversammlung ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein formaler Prozess, der korrekt durchgeführt werden muss, um die Beschlussfähigkeit der Versammlung sicherzustellen. Fristen, detaillierte Tagesordnungen und Transparenz sind entscheidend, um Anfechtungen zu vermeiden und den Ablauf effizient zu gestalten.

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