Umlaufbeschluss
Mit vBeschluss führen Sie Umlaufbeschlüsse gemäß § 23 WEG Deutschland oder § 24 WEG Österreich ganz einfach durch. Alle Umlaufbeschlüsse werden zudem in der Beschlusssammlung archiviert und stehen Eigentümern und Hausverwaltungen rund um die Uhr zur Verfügung. Mehr zu digitalen ETVs
Demo ansehen & unverbindlich testen

Kein Papier und kein Postversand mehr. Weniger Arbeit für Verwalter.

Während des Abstimmungsprozesses kann die Frist problemlos verlängert werden.



Umlaufbeschluss in Deutschland
Umlaufbeschlüsse mit vBeschluss nach dem Prinzip Allstimmigkeit durchführen
Oder nach dem Prinzip einfache Mehrheit, sofern die Eigentümer, dem vorher zugestimmt haben ("Absenkung der Zustimmungsschwelle", eingeführt in § 23 Abs. 3 WEG mit der WEG Reform 2020: WEG-Reform im Glossar nachschlagen)
Sowohl der Umlaufbeschluss, als auch der Beschluss zur Absenkung der Zustimmungsschwelle lässt sich komfortabel mit vBeschluss durchführen.
❓ Was ist ein Umlaufbeschluss in Deutschland?
Ein Umlaufbeschluss ist eine Form der Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die ohne physische oder virtuelle Versammlung erfolgt. Gemäß § 23 Abs. 3 WEG ist er gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung in Textform (z. B. per E-Mail oder Software) erklären. Die Eigentümer können durch einen Vorab-Beschluss die erforderliche Mehrheit von der Allstimmigkeit auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen absenken, um den Prozess flexibler zu gestalten. Dies erleichtert schnelle Entscheidungen zu Themen wie Reparaturen oder Wirtschaftsplänen, birgt aber das Risiko von Anfechtungen innerhalb von vier Wochen nach Verkündung.
Umlaufbeschluss in Österreich
vBeschluss hat für Umlaufbeschlüsse alle Stimmrechtsprinzipien integriert (einfache Mehrheit nach WEG Novelle 2022, qualifizierte Mehrheit, absolute Mehrheit).
Additive Beschluss
Wandeln Sie mit vBeschluss einen laufenden Beschluss während einer Eigentümerversammlung in einen additiven Beschluss um!
- Bereits abgegebene Stimmen werden in den additiven Beschluss "mitgenommen"
- Einfachste Handhabung. Ohne Aufwand. Mit einem Klick
❓ Was ist ein Umlaufbeschluss in Österreich?
Der Umlaufbeschluss in Österreich ist eine schriftliche oder elektronische Beschlussfassung in einer Eigentümergemeinschaft (WEG), bei der der Vorschlag allen Wohnungseigentümern zur Äußerung vorgelegt wird, ohne dass eine Versammlung einberufen werden muss. Nach § 24 Abs. 6 WEG ist ein solcher Beschluss erst wirksam, nachdem allen Eigentümern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, und muss das übliche Quorum (mindestens ein Drittel der Miteigentumsanteile) erfüllen. Die WEG Novelle 2022 erleichtert digitale Umsetzungen, z. B. per eMail. Anfechtungen sind innerhalb eines Monats ab Aushang möglich.
Erfahren Sie mehr, wie ein Umlaufbeschluss mit vBeschluss rechtssicher funktioniert!