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Ab 1.Juli 2022: Neue Regelung für die WEG-Beschlussfassung in Österreich
Ab 1.Juli 2022 tritt die neue Regelung des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hinsichtlich Beschlussfassung in Kraft. Dies wurde im Rahmen der WEG-Novelle 2022 im Dezember 2021 beschlossen. Die Neuregelung soll die Mehrheitsfindung bei Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern.
Nach der gängigen Regel wird für eine erfolgreiche Beschlussfassung die Mehrheit (50,01%) aller Miteigentumsanteile benötigt.
Ab dem 1.Juli 2022 gibt es eine weitere Variante der erfolgreichen Beschlussfassung: Bei einer Mehrheit von zwei Drittel (66,66%) der abgegebenen Stimmen (auf Basis der Miteigentumsanteile), sofern zumindest mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile (33,33%) abgestimmt hat.
Dies gilt auch für die sogenannte additive Beschlussfassung: Eigentümern, die nicht an einer Eigentümerversammlung teilgenommen haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, über wichtige Angelegenheiten im Rahmen einer bestimmten zeitlichen Frist nach der Eigentümerversammlung abzustimmen.
Die neue Regelung wird vor allem unter dem Aspekt eingeführt, dass gerade in größeren Anlagen das Interesse und Teilnahme an Eigentümerversammlungen sinkt, und eine Beschlussfähigkeit schwieriger zu erreichen ist, je größer die Eigentümergemeinschaft ist.
Wichtig für Verwalter: Es muss vor Beschlussfassung ausdrücklich auf die neue Regelung hingewiesen werden. Ein mehrheitliches Unterbleiben der Stimmabgabe kann eine wirksame Beschlussfassung nicht verhindern. Unterbleibt der Hinweis auf die neue Regelung, so stellt dies ein formeller Mangel der Beschlussfassung dar, der zu einer Beschlussanfechtung führen könnte.
Zu finden ist der Gesetzestext unter §24 Abs 4 WEG.
Weitere Infos zum Thema auch hier WEG-Beschlussfassung in Deutschland und Österreich
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