Möchten Sie unverbindlich mehr über vBeschluss erfahren?
3 Minuten Lesezeit
(565 Worte)
Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung
Die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung ist entscheidend für die Gültigkeit der gefassten Entscheidungen. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden wesentliche Angelegenheiten gemeinsam entschieden, wie Instandhaltungsmaßnahmen, Kostenverteilung oder bauliche Veränderungen. Damit Beschlüsse rechtsgültig sind, müssen sowohl in Deutschland als auch in Österreich bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in beiden Ländern:
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung in Deutschland
Rechtliche Grundlage
In Deutschland wird die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die zentrale Norm ist § 25 WEG, der die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit klar definiert.
Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit
Die Eigentümerversammlung ist in Deutschland beschlussfähig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anwesenheit von Eigentümern: Es muss mindestens ein Eigentümer oder dessen Vertretung anwesend sein
Zweite Versammlung bei Beschlussunfähigkeit
Wenn die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist, kann eine zweite Versammlung einberufen werden.
Wichtige Besonderheiten
- Vertretung: Eigentümer können sich durch eine Vollmacht vertreten lassen.
- Mehrheitsprinzip: Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen gefasst, sofern keine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.
- Ungültige Beschlüsse: Werden Beschlüsse in einer nicht beschlussfähigen Versammlung gefasst, sind diese anfechtbar.
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Eigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Vereinfachte Beschlussfassung mit vBeschluss
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung in Österreich
Rechtliche Grundlage
In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) die Beschlussfähigkeit. Die relevanten Bestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 WEG 2002.
Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit
In Österreich ist die Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Anwesenheit von Eigentümern: Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens ein Drittel der Wohnungseigentümer nach Miteigentumsanteilen gerechnet anwesend oder vertreten sein.
Zweite Versammlung bei Beschlussunfähigkeit
Ähnlich wie in Deutschland kann in Österreich eine zweite Versammlung einberufen werden, wenn die erste nicht beschlussfähig war.
Wichtige Besonderheiten
- Vertretung durch Vollmacht: Eigentümer können sich mittels Vollmacht vertreten lassen
- Stimmgewicht nach Anteilen: In Österreich wird das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen gewichtet.
- Anfechtung: Beschlüsse, die in einer nicht beschlussfähigen Versammlung gefasst werden, können binnen eines Monats angefochten werden.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Aspekt | Deutschland | Österreich |
Quorum für Beschlussfähigkeit | Mindestens ein anwesender Eigentümer |
Mindestens ein Drittel der Eigentümer, |
Vertretung durch Vollmacht | Erlaubt mit Vollmacht | Erlaubt mit Vollmacht |
Rechtsgrundlage | § 25 WEG | § 24 Abs. 4 WEG 2002 |
Stimmgewicht | Nach Miteigentumsanteilen, Objektanzahl oder je Eigentümer (je nach Regelung) | Nach Miteigentumsanteilen |
Praktische Tipps für Eigentümer und Verwalter
- Sorgfältige Einladung: Achte darauf, dass die Einladung zur Eigentümerversammlung fristgerecht und mit klarer Tagesordnung erfolgt.
- Vollmachten vorbereiten: Stelle sicher, dass abwesende Eigentümer bevollmächtigte Vertreter entsenden können.
- Quorum prüfen: Vor Beginn der Versammlung sollte festgestellt werden, ob das Quorum für die Beschlussfähigkeit erreicht ist.
- Ersatztermin planen: Bei drohender Beschlussunfähigkeit kann bereits ein Ersatztermin für die zweite Versammlung angesetzt werden.
- Dokumentation: Die Beschlussfähigkeit sollte im Protokoll festgehalten werden, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Fazit
Die Beschlussfähigkeit ist ein entscheidender Faktor für die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen in Eigentümerversammlungen. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gelten klare gesetzliche Vorgaben. Während in Deutschland ein Quorum von mehr als 50 % der Miteigentumsanteile erforderlich ist, genügt in Österreich ein Drittel der Eigentümer oder Miteigentumsanteile. Durch sorgfältige Planung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen können Verwalter und Eigentümer sicherstellen, dass ihre Versammlungen rechtswirksam sind.
prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Eigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Vereinfachte Beschlussfassung mit vBeschluss
Kommentare