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Die Bonitätsprüfung - was wird geprüft?

Bonitaetspruefung

Die Bonitätsprüfung bzw. Bonitätsauskunft kommt von Bonität, welche sich vom lateinischen Wort „bonitas" ableitet und so viel wie „Güte" oder „Vortrefflichkeit" bedeutet. Soweit im Allgemeinen.

Bei der Bonitätsprüfung im Geschäftsverkehr geht es darum, herauszufinden, ob der Geschäftspartner vertrauens- und kreditwürdig ist.

Nicht das Vermögen des Betroffenen ist hier relevant, sondern seine finanzielle Zuverlässigkeit und Zahlungsmoral, kurz: seine Kreditwürdigkeit. Bei Kredit- und Darlehensanträgen ist die Bonitätsprüfung sogar gesetzlich vorgeschrieben.


Bonitätsprüfung online prüfen für Mietkandidaten

Bist Du Vermieter und möchtest Du einen Bonitätsprüfung durchführen lassen, bzw. einen Identitätsnachweis erhalten, kannst Du das mit prop.ID sehr leicht tun. Im Anfragemanager von prop.ID ist eine Bonitätsprüfung bereits eingebaut:


Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du eine Bonitätsprüfung durchführen lassen kannst:


  1. MietCheck: durchgeführt vom Partner FINcredible (für Mietkandidaten in Deutschland und Österreich). Überprüfung der Mietbelastungsquote, Arbeitgeber und Identitätsnachweis. Ergebnis binnen 3 Minuten.
  2. InfoPass für Mieter: durchgeführt vom Partner KSV1870 (für Mietkandidaten in Österreich). Überprüfung der finanziellen Zuverlässigkeit.

Mehr zum Ablauf der Bonitätsprüfung auf prop.ID erfährst Du in diesem Beitrag: 


Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!

Kreditgeber, Lieferanten und Vermieter wollen den wirtschaftlichen Erfolg nicht dem Zufall überlassen und nehmen ihre Vertragspartner - in diesem Fall Mietkandidaten - vor Vertragsabschluss genau unter die Lupe. Sie gehen davon aus, dass jemand, der in der Vergangenheit bereits immer pünktlich seine Kreditraten und Rechnungen bezahlt hat, ein würdiger Geschäftspartner ist. Diese Vorgehensweise ist bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich trotzdem bestehen, denn selbst der vorbildlichste Zahler kann einmal seinen Job verlieren.

Das Zauberwort heißt also „Bonität", doch wer prüft die Bonität überhaupt? 

Die zentrale Schnittstelle bilden Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Schufa, die Bonitätsakten führen und Hand in Hand mit Unternehmen arbeiten. Unternehmen melden Zahlungserfahrungen, die sie mit Kunden gemacht haben, an diese Auskunfteien. Wenn bei der nächsten Bonitätsanfrage ein anderes Unternehmen Informationen zum neuen Kunden benötigt, kann es diese von den Auskunfteien entgeltlich beziehen. Vorrangig geht es dabei immer um Gläubigerschutz.

  • Bonitätsprüfung schafft Basis für wirtschaftlichen Erfolg
  • Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. Schufa sammeln Daten über Finanzierungen und Zahlungsverhalten
  • wechselseitiger Datenaustausch durch Unternehmen und Auskunfteien
  • Bonitätsprüfung dient dem Gläubigerschutz

Wir haben nützliche PDF-Vorlagen für Vermieter & Mieter zusammengestellt (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc). Mit Deiner Erlaubnis schicken wir Dir die PDF-Vorlagen sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

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Wie aussagekräftig ist die Bonitätsauskunft wirklich?


Demnach ist die Bonitätsauskunft von z.B. Schufa oder KSV1870 im Grunde vor allem eine Prognose, die sich auf die Zahlungsmoral in der Vergangenheit stützt. Wirtschaftsauskunfteien ermitteln sozusagen die statistische Ausfallswahrscheinlichkeit, ohne dass es hierfür eine allgemeingültige Formel gibt. Das wäre auch gar nicht möglich, weil jeder Schuldner und jeder Fall anders ist.

Und weil es keine einheitlichen Kriterien für eine Bonitätsprüfung gibt, kann nur eine individuelle Bonität bestimmt werden. Üblicherweise wird diese in Ratingstufen oder Scores ausgedrückt, einem relativen Wert. Trotz individueller Bonitätskriterien und Bewertungsmethoden kommen die verschiedenen Institute am Ende meist zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

  • Auskunfteien wie Schufa & KSV1870 ermitteln Ausfallswahrscheinlichkeit beziehungsweise Risiko
  • keine allgemein gültigen Kriterien für die Bonitätsprüfung existent
  • individuelle Bonität ist ein Verhältniswert und wird in Ratingstufen oder Scores ausgedrückt

Welche Daten sind von der Bonitätsprüfung betroffen?

Zunächst werden die persönlichen Daten überprüft, also Name, Geburtsdatum und Wohnadresse. Dann folgt die Überprüfung des Zahlungsverhaltens und der Inkassodaten. Unternehmen könnten in der Vergangenheit Zahlungs-Unregelmäßigkeiten und Inkassoverfahren den Auskunfteien gemeldet haben. Ein Blick in die öffentlich zugängliche Insolvenzdatei gehört ebenso zur Routineabfrage wie die Erhebung anderer Gerichtsdaten. Das können Firmenbeteiligungen sein oder auch Haftbefehle.

Typische Bonitätskriterien für natürliche Personen sind Informationen über Schulden und übernommene Haftungen. Sowohl der Umfang als auch die bisherige Abwicklung von Krediten ist von Bedeutung. Je nach Relevanz eines Kriteriums kann es höher gewichtet werden und so deutlich mehr Einfluss auf individuelle Negativmerkmale sowie die Endbeurteilung der Bonitätsprüfung haben.

Negativmerkmale sind nicht unbedingt eine Folge schlechter Zahlungsmoral, sondern können auch persönliche Kriterien wie beispielsweise das hohe oder geringe Alter sein.

  • zweifelsfreie Identitätsfeststellung geht Bonitätsprüfung voraus
  • überprüft werden Schulden und übernommene Haftungen, Zahlungsverhalten, Inkasso- und Gerichtsdaten
  • Kriterien können unterschiedliche Relevanz und Gewichtung haben
  • Negativmerkmale sind nicht ausschließlich an ein Verschulden gebunden

So wirkt sich die Bonität auf den Kredit aus


Negativmerkmale und eine damit verbundene gute oder schlechte Bonität entscheiden über die Kreditwürdigkeit, und damit verbunden über die Höhe der Kreditzinsen und den Umfang der geforderten Sicherheiten. 

Der Kreditgeber verlangt bei schlechterer Bonität einen Zinszuschlag für das erhöhte Ausfallrisiko. Da Banken nicht nur vor Vertragsabschluss sondern auch laufend die Bonität ihrer Kreditnehmer prüfen, kann es während der Vertragslaufzeit zu Zinsanpassungen als Folge des Ergebnisses der Bonitätsprüfung kommen. Auch die Nachforderung von Sicherheiten kann hierdurch ausgelöst werden.

Jede Bank hat eigene Richtlinien und Kriterien für die Bonitätsprüfung. Deshalb bedeutet eine Ablehnung einer Bank nicht zwangsläufig, dass man bei keiner anderen Bank einen Kredit bekommt.

Dennoch kommt dem Zahlungsverhalten eine sehr gewichtige Bedeutung zu. Unregelmäßigkeiten und Inkassoverfahren bei Zahlungsverpflichtungen aus Kredit- oder Leasingverträgen sind ein No-Go.

  • Wer umgekehrt mit einer guten Bonität aufwarten kann, weil er zum Beispiel im Job aufgestiegen ist, sollte ruhig mal mit seiner Bank über einen besseren Zinssatz verhandeln.
  • schlechte Bonität und viele Negativmerkmale bedingt höhere Kreditzinsen und die Forderung umfangreicherer Sicherheiten
  • keine einheitlichen Richtlinien und Kriterien für die Bonitätsprüfung existent
  • Zahlungsverhalten ist von entscheidender Bedeutung, besonders bei Kreditraten
  • gute Bonität für (Nach-)Verhandlungen nutzen

Die Bonitätsprüfung und der Datenschutz

Wirtschaftsauskunfteien sammeln als professionelle Dienstleister Daten zu Finanzierungen durch Banken, Leasinggesellschaften und Kreditkartenunternehmen. Aber auch das Zahlungsverhalten wird erfasst: Nicht bezahlte Forderungen von Versandhäusern, Energielieferanten oder Mobilfunkanbietern werden ebenso gespeichert wie vorzeitige Vertragskündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen.

Speichern dürfen die Auskunfteien jene bonitätsrelevanten Daten, die mit der Kreditwürdigkeit in Zusammenhang stehen. Der Datenschutz erlaubt allerdings Abfragen zur Bonität nur, wenn ein schutzwürdiges rechtliches oder wirtschaftliches Interesse besteht. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Geschäftspartner in Vorleistung geht und das Verlustrisiko trägt. Der Grad der Informationen beziehungsweise die Informationstiefe richtet sich dabei nach der Höhe des Risikos.

Immer zulässig ist eine Bonitätsprüfung, wenn der Vertragspartner dazu sein Einverständnis ausdrücklich erteilt hat. Grundsätzlich erteilt man als Konsument bei Vertragsunterzeichnung so gut wie immer seine Zustimmung zur Bonitätsprüfung und Meldung der Daten an Auskunfteien. Bloß ist das nicht jedem bewusst, denn kaum jemand liest gewissenhaft das Kleingedruckte, das manchmal mehrere Seiten umfassen kann.

Die Wirtschaftsauskunfteien führen üblicherweise auch Warnlisten von und für Banken. Zahlungsauffälligkeiten oder -ausfälle werden gemeldet und sorgen dafür, dass andere Banken vorgewarnt werden. Für den Betroffenen wird die Beschaffung eines neuen Kredits dadurch sehr schwierig gemacht.

  • Wirtschaftsauskunfteien wie KSV1870  sammeln Personendaten und bonitätsrelevante Daten
  • Abfragen setzen schutzwürdiges rechtliches oder wirtschaftliches Interesse voraus
  • ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen erlaubt jederzeitige Bonitätsprüfung
  • Informationstiefe richtet sich nach der Höhe des Risikos
  • Banken informieren sich gegenseitig über Warnlisten

So lange bleiben Negativeinträge gespeichert


Die Löschfristen für Negativeinträge betragen 5 oder 7 Jahre, je nachdem, ob die Schuld vollständig beglichen oder eine Abschlagszahlung akzeptiert wurde.

Die Warnliste der Kreditinstitute speichert Abschlagszahlungen ebenfalls 7 Jahre lang. Wurde die Schuld hingegen vollständig getilgt, sind es nur 3 Jahre.

Löschfristen beginnen immer erst nach dem Tilgungsdatum zu laufen.

Wer einst als Student ohne regelmäßiges Einkommen öfter mal Zahlungsschwierigkeiten hatte, kämpft auch Jahre später noch mit den Negativeinträgen und mangelnder Kreditwürdigkeit. Gerade wenn der finanzielle Engpass endlich überwunden ist und man sich nun eine größere Wohnung leisten möchte, stößt sich die Bank oder der Vermieter an dem Ergebnis der Bonitätsprüfung und lehnt den Vertragsabschluss ab.

  • lange Löschfristen beeinträchtigen die Bonität über viele Jahre
  • Löschung von Warnlisten bei vollständiger Kredittilgung nach „nur" 3 Jahren

Warum sich auch Vermieter für die Bonität interessieren

Immobilien-Besitzer sind auf regelmäßige Mietzahlungen angewiesen, damit die Investitionsrechnung unterm Strich aufgeht. Projekte sind knapp kalkuliert, Zahlungsausfälle oder gar Betrug durch Mietnomaden können sie sich nicht leisten.

Mittlerweile gehen viele Anbieter den Weg der Banken und verlassen sich nicht mehr nur auf die eigenen Recherchen. Sie beauftragen ebenfalls Wirtschaftsauskunfteien wie KSV1870 oder Schufa, die über einen riesigen Datenpool aus Wirtschaftsdaten zu nahezu jedem Unternehmen und jedem Bürger verfügen.

Allerdings muss vor einer Abfrage  die ausdrückliche Zustimmung des Mietinteressenten eingeholt werden, um an die begehrten Daten von einer z.B. KSV1870 zu kommen. Daten über Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Krediten wären zwar durchaus interessant für den Vermieter, dürfen jedoch nicht preisgegeben werden. Es gibt daher Produkte der Auskunfteien, die speziell für Anbieter geschaffen wurden und relevante Informationen enthalten, die mit der Datenschutzverordnung konform sind. Üblich ist es, Negativmerkmale in ein Gesamt-Rating oder einen Risikoindikator zu verpacken, mit dem der strenge Datenschutz in manchen Bereichen elegant umgangen werden kann.

Viele Anbieter weisen bereits im Wohnungsinserat darauf hin, dass ein Bonitätsnachweis schon bei der Bewerbung zwingend erforderlich ist. Vermieter wollen die Zahlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der neuen Mieter einschätzen können, denn der neue Mieter ist zu Beginn ein Unbekannter. 

Miet- oder Pachtverträge erstrecken sich über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte, und Immo-Eigentümer legen dabei ihr Eigentum in fremde Hände. Daher haben Eigentümer auf jeden Fall ein berechtigtes wirtschaftliches und rechtliches Interesse an der Bonität ihrer künftigen Mieter.

  • auch Wohnungsanbieter nützen den Service der Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. KSV1870 
  • Informationen dürfen nur mit Einschränkungen erteilt werden
  • spezielle Serviceprodukte auf Basis definierter Negativmerkmale für Anbieter verfügbar

Kein unbeschriebenes Blatt


Wer als künftiger Mieter oder Kreditnehmer aller Voraussicht nach überprüft werden wird, sollte seine eigenen Einträge hinsichtlich Negativmerkmale kennen.

Einmal pro Jahr kann jeder Bürger kostenlos im Rahmen einer Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO jene Daten abfragen, welche die jeweiligen Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. der KSV1870 über ihn speichern. Häufig sind Einträge veraltet, getilgte Kredite nicht gelöscht oder bestehen Forderungen zu Unrecht. Durch eine Korrektur lässt sich die eigene Bonität oft umgehend verbessern. Die Bearbeitungszeit von Selbstauskünften ist relativ lang und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Da die Selbstauskunft sehr umfangreiches Datenmaterial zur Person enthält, ist sie nicht dazu bestimmt, an Dritte weitergegeben zu werden. Hierfür gibt es andere Formen von Bonitätsauskünften, die jedoch kostenpflichtig sind. Aber auch hier müssen einige Tage Bearbeitungszeit einkalkuliert werden.

Wer vor hat, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, sollte sich deshalb rechtzeitig um die Selbstauskunft bemühen und gegebenenfalls noch Korrekturen vornehmen lassen. Auf Basis des aktualisierten Datensatzes sollte dann erst ein Bonitätsnachweis für den Vermieter angefordert werden. Beim KSV1870 nennt sich dieses Produkt „InfoPass für Mieter" und ist für rund 33 Euro binnen 2 Werktage zu haben.

Auch bei der bedeutendsten deutschen Wirtschaftsauskunftei, der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz „Schufa" kann – wie bei allen anderen Auskunfteien - einmal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft beantragt werden. Sie besteht aus 2 Dokumenten, wovon nur eines als Bonitätsauskunft an Dritte weitergegeben werden darf. Das andere enthält eine umfangreiche Datenübersicht und dient nur zur eigenen Information.

Die Bonitätsauskunft hat zwar kein Ablaufdatum und kann daher für einen längeren Zeitraum als Nachweis verwendet werden. Ein möglichst aktuelles Ausstellungsdatum ist aber natürlich besser, denn - je älter die Bonitätsauskunft, desto weniger aussagekräftig ist diese! Deswegen sollte eine Bonitätsauskunft im eigenen Interesse idealerweise tagesaktuell sein, nur dann hat sie maximale Aussagekraft.

  • Selbstauskunft kann einmal jährlich kostenlos angefordert werden
  • gegebenenfalls Korrekturen der gespeicherten Negativmerkmale vornehmen lassen
  • mehrwöchige Bearbeitungszeit für Selbstauskunft wie z.B. bei KSV1870 einkalkulieren
  • Bonitätsauskunft für Mieter erst hinterher erstellen lassen

Die eigene Bonität stets im Blick haben

Um eine gute Bonität und Kreditwürdigkeit bescheinigt zu bekommen, sollte man seine Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich erfüllen, besonders wenn es sich dabei um Kreditraten handelt. Auch das Girokonto sollte immer gedeckt sein, damit es zu keinen Rückbuchungen von Lastschriften kommt. 

Alles, was in irgendeiner Weise Unzuverlässigkeit signalisiert, ist zu vermeiden. Dazu zählt auch der Besitz mehrerer Kreditkarten oder Konten, sofern es sich dabei nicht um eine Trennung von Firmen- und Privatkonto handelt.

  • Banken beurteilen anhand der Bonitätsprüfung, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kreditnehmer den Kredit ordnungsgemäß zurückzahlen wird. Das liegt manchmal nicht nur an seiner wirtschaftlichen Situation, sondern auch an seiner Zahlungswilligkeit.
  • Sorgfalt bei Geldgeschäften und Zahlungsverpflichtungen gewährleistet gute Bonität
  • Unzuverlässigkeiten jeder Art sind unbedingt zu vermeiden (lange Löschfristen)

Chancen verbessern: Bonitätsnachweis & Co

Wer als Wohnungsinteressent den Makler oder Eigentümer von Anfang an beeindrucken möchte, legt sich am besten schon für die Erstbesichtigung eine Mappe zurecht, in der sich eine Mieterselbstauskunft, eine Bonitätsauskunft für Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine Arbeitgeberbescheinigung befinden. Ein kurzes Bewerbungsschreiben und Dokumente, die die eigene Identität belegen, machen die Unterlagen komplett.

Verpflichtet werden kann der künftige Mieter nicht dazu, oder nur bedingt. Da es für eine Wohnung üblicherweise aber mehr als einen Bewerber gibt, wäre es taktisch unklug, dem Vermieter diese Informationen zu verweigern. Als Mietinteressent ist es wichtig, sich klar von unzuverlässigen Mietern und Mietnomaden abzugrenzen.

Dabei sollte man angstfrei bedenken: Ein weniger gutes Ergebnis der Bonitätsprüfung kann ohne weiteres durch eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung des Ex-Vermieters relativiert werden. Dem Eigentümer ist diese Information bestimmt wichtiger als die verspätete Zahlung einer Versicherungsprämie vor fünf Jahren.

Wir haben nützliche PDF-Vorlagen für Vermieter & Mieter zusammengestellt (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc). Mit Deiner Erlaubnis schicken wir Dir die PDF-Vorlagen sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

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Besser vermieten


Auch Vermieter sollten Bewerbungen nach einer Art Checkliste abarbeiten und auf den vorhin genannten Dokumenten bestehen. Auf diese wertvollen Informationen zu verzichten, wäre fahrlässig.

Natürlich hat der erste Eindruck und die Persönlichkeit des Bewerbers eine hohe Priorität. Es ist völlig in Ordnung, sympathische Kandidaten in die engere Auswahl zu nehmen. Der nächste Schritt sollte dann jedoch eine nüchterne Bestandsaufnahme anhand der (nicht) vorgelegten Dokumente sein.

Manche Fakten lassen sich auch in Selbstrecherche herausfinden. So kann ein erster Blick in die frei zugängliche Online-Insolvenzdatei der Justiz bereits sehr aufschlussreich sein. Die Eingabe des Namens des Mietinteressenten ist hierfür ausreichend.

Durch die Kombination aus Bonitätsprüfung und weiterer Bescheinigungen gelingt es, bereits im Vorfeld das Risiko bestmöglich zu reduzieren. Das schafft eine gute Basis für ein spannungsfreies Miteinander als künftige Vertragspartner über mehrere Jahre.

  • Makler & Eigentümer sollten keinesfalls auf Nachweise und Bonitätsprüfung verzichten
  • Kombination aus Selbstrecherche und Service von Auskunfteien sinnvoll
  • Risikominimierung durch sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des künftigen Mieters

Wichtige Hinweise für Vermieter:

Fast schon zum Standard gehört die Mieterselbstauskunft. Fragen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mietinteressenten sind in der Regel zulässig und sind von diesem auch wahrheitsgemäß zu beantworten. 

Andere Fragen zu den persönlichen Lebensumständen - wie zum Beispiel Familienplanung oder Religion - muss der künftige Mieter nicht oder zumindest nicht wahrheitsgemäß beantworten. Es empfiehlt sich daher, auf Standardvordrucke zurückzugreifen.

Makler & Eigentümer sollten anhand der Arbeitgeberbescheinigung überschlagsmäßig berechnen, ob sich der zukünftige Mieter die Wohnung überhaupt leisten kann. Übersteigt die Miete ein Drittel des Monatseinkommens deutlich, ist Vorsicht geboten.

Vermieter, die eine Bonitätsauskunft / InfoPass oder andere Bescheinigungen vom künftigen Mieter wünschen, müssen diese vom Wohnungswerber rechtzeitig einfordern. Auf gar keinen Fall sollten Makler & Eigentümer sich auf einen Übergabezeitpunkt nach der Vertragsunterzeichnung vertrösten lassen. Denn ist einmal der Mietvertrag unterzeichnet, hat der Vermieter kein Recht mehr auf diese Nachweise.

  • Mieterselbstauskunft: Wohnungswerber muss nur zulässige Fragen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beantworten
  • Prüfen, ob das Einkommen des Mieters die monatliche Miete überhaupt tragen kann
  • Bonitätsprüfung und Bescheinigungen von z.B. KSV1870 unbedingt abwarten und erst danach den Mietvertrag unterzeichnen

Alle Informationen ergeben zusammen schon ein sehr konkretes Bild von der wirtschaftlichen Situation und Zahlungsmoral des Wohnungsinteressenten, wenngleich es sich dabei überwiegend nur um eine Abbildung der Vergangenheit handelt. 

Prognosen für die Zukunft können aus einer Bonitätsauskunft wie z.B. von KSV1870  leider nur bedingt abgeleitet werden, denn bekanntlich steckt unser Leben voller Überraschungen.

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Samstag, 27. Juli 2024