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Eigentümerversammlungen ab jetzt vollständig virtuell möglich
Deutschland: Die WEG-Reform 2020 erlaubte bereits die Online-Teilnahme einzelner Eigentümer an Präsenzversammlungen per Mehrheitsbeschluss. Vollständig virtuelle Eigentümerversammlungen waren bisher jedoch nicht vorgesehen. Nach langen Debatten hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das rein digitale Wohnungseigentümerversammlungen zulässt.
Seit 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung einer rein digitalen ETV erlaubt.
Der geänderte Regierungsentwurf (20/12146) "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümer-Versammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen") ermöglicht Eigentümergemeinschaften, zwischen virtuellen und Präsenzveranstaltungen zu wählen. Hybride Formate (gemischt in Präsenz und digital) waren schon zuvor eine Option.
Von der teilweisen zur vollständigen Online-Teilnahme
Seit 2020 konnten Wohnungseigentümer per Mehrheitsbeschluss einzelnen Mitgliedern die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen gestatten.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sah bisher keine komplett virtuellen Versammlungen vor. Dies ändert sich jetzt: Künftig können Eigentümer mehrheitlich beschließen, Versammlungen vollständig online abzuhalten. Diese Neuerung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Flexibilisierung von Eigentümerversammlungen.
Eine neue Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes, § 23 Absatz 1a sieht Folgendes vor: "Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungs-Eigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein."
Übergangsregelung für virtuelle Eigentümerversammlungen
Die Frage, ob das 75-Prozent-Quorum ältere oder technikferne Eigentümer benachteiligt, war umstritten. Der Rechtsausschuss schlug eine Lösung vor: Eine Übergangsregelung soll den Wechsel zu virtuellen Versammlungen erleichtern.
Für Beschlüsse nach § 23 Abs. 1a vor dem 1. Januar 2028 gilt: Bis einschließlich 2028 muss mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr stattfinden, es sei denn, die Eigentümer verzichten einstimmig darauf § 48 Absatz 6 WEG (neu); Verstöße führen nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der virtuellen Beschlüsse: „Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss nach § 23 Absatz 1a, ist bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Wohnungseigentümer hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.“
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Beschlüsse für virtuelle Versammlungen
Gemeinschaften, die nur virtuell tagen möchten, müssen in der Übergangszeit zwei Beschlüsse fassen: einen mit Dreiviertel-Mehrheit für die virtuelle Durchführung und einen einstimmigen zum Verzicht auf Präsenzversammlungen. Die Befristung bis 2028 hängt mit der für 2027 geplanten Evaluation der WEG-Reform zusammen.
Die dreijährige Befristung für virtuelle Eigentümerversammlungen
Die in § 23 Absatz 1a festgelegte dreijährige Befristung für Beschlüsse zu virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen war unumstritten. Diese Regelung orientiert sich am Aktienrecht (§ 118a AktG). Sie soll verhindern, dass neue Wohnungseigentümer langfristig an frühere Beschlüsse gebunden sind. Zudem berücksichtigt sie mögliche Meinungsänderungen der Eigentümer zu Online-Versammlungen.
Bürokratieabbau und Digitalisierung in der WEG-Verwaltung
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte den Beschluss als "überfälligen Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung". Auch Branchenverbände unterstützten die Änderung. Der VDIV sieht darin eine Chance für besseren Meinungsaustausch in Eigentümergemeinschaften, besonders bei häufigeren Entscheidungen.
Für Verwalter bedeutet dies eine Arbeitserleichterung und Aufwertung des Berufsbildes. Der IVD bezeichnete die Neuerung als "sinnvolle und zeitgemäße Ergänzung" für Beschlussfassungen.
Erste Lesung im Bundestag (November 2023), Weiterleitung an Ausschüsse, kein Mehrheitsbeschluss im Rechtsausschuss im Februar 2024, gelöst durch Koalitionsänderungen und Beschlussempfehlung am 3. Juli 2024.
Vorteile virtueller Eigentümerversammlungen
Virtuelle Versammlungen bieten zahlreiche Vorteile: Sie ermöglichen eine flexiblere Teilnahme, sparen Zeit und Reisekosten und erleichtern die Organisation. Zudem fördern sie die Beteiligung von Eigentümern, die sonst schwer teilnehmen könnten, und unterstützen so eine breitere Meinungsbildung in der Gemeinschaft.
- Weniger Aufwand: Bei virtuellen Eigentümerversammlungen entfällt die Planung und Buchung von Räumlichkeiten. Die Verfügbarkeit von Versammlungsorten spielt keine Rolle mehr.
- Zeitersparnis & Komfort: Online-Treffen können bequem aus dem Büro oder von zu Hause aus abgehalten werden. Anfahrten zur Versammlung entfallen für Hausverwaltung und Eigentümer gleichermaßen.
- Effizientere Entscheidungsfindung: Virtuelle Teilnahme ermöglicht es Eigentümern, trotz Arbeit, Urlaub oder Krankheit dabei zu sein. Termine lassen sich so leichter finden, besonders bei dringenden Angelegenheiten.
- Digitale Vorteile & Effizienz: Durch die vollständig digitale Abwicklung können Prozesse wie Abstimmungen und Protokollerstellung automatisiert werden. prop.ID bietet hierzu umfassende Unterstützung für Hausverwaltungen.
- Verbesserte Gesprächsführung: In Online-Versammlungen kann die Moderation Wortbeiträge besser steuern, was zu strukturierteren Diskussionen führt.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
❓Wie funktioniert eine virtuelle Eigentümerversammlung nach WEG-Reform 2024 in Deutschland?
Die virtuelle Eigentümerversammlung WEG 2024 ermöglicht es Eigentümern, vollständig online zu tagen – ohne physische Präsenz. Seit dem 17. Oktober 2024 (§ 23 Abs. 1a WEG) läuft alles über Videokonferenz-Tools wie Zoom oder Teams: Einladungen per E-Mail oder App, Agenda im Voraus digital freigegeben, Abstimmungen in Echtzeit via Chat oder Voting-Apps. Die Versammlung erfordert eine stabile Internetverbindung und DSGVO-konforme Protokollierung. Der Verwalter moderiert, Protokolle werden automatisch generiert und sofort verteilt. Für Anlegerwohnungen ideal: Globale Beteiligung ohne Reisen. Mit Tools wie vBeschluss von prop.id wird der Prozess automatisiert – von Einladung bis Beschlussbestätigung. Die Beteiligung steigt oft massiv, da Eigentümer flexibel joinen können. Wichtig: Quorum prüfen und Protokoll innerhalb von 14 Tagen versenden (§ 24 WEG). So sparen Sie Zeit und Kosten bei der nächsten virtuellen Eigentümerversammlung. Mehr zu vBeschluss.
❓Ist eine rein virtuelle Eigentümerversammlung rechtssicher in Deutschland?
Ja, die rein virtuelle Eigentümerversammlung ist seit der WEG-Reform 2024 vollständig rechtssicher in Deutschland (§ 23 WEG). Der Bundestag hat am 4. Juli 2024 den Gesetzentwurf beschlossen, der ETVs als Videokonferenz erlaubt, solange alle Eigentümer gleichberechtigt teilnehmen können – inklusive Sichtbarkeit und Stimmrecht. Anfechtungsrisiken sinken durch klare Protokolle (§ 24 Abs. 4 WEG), die Audio/Video-Aufzeichnungen festhalten. Der VDIV betont: "Chancen für besseren Austausch ohne Haftungsfallen." Bis 2028 gilt die Übergangsregel (§ 48 Abs. 6 WEG): Mindestens eine Präsenzversammlung jährlich, es sei denn, einstimmiger Verzicht. Keine Änderungen erwartet, aber DSGVO-Konformität essenziell (EU-Server, Löschrechte). Tools wie vBeschluss sorgen für automatisierte, editierbare Protokolle und Mehrheitsberechnung – WEG-konform und gerichtssicher. So vermeiden Verwalter Streitigkeiten und fokussieren auf Inhalte. Rechtsexperten raten: Testen Sie vorab mit einer Probe-ETV. Rechtliche Details zu §23 Abs 1a WEG.
❓Welche Mehrheit braucht man für virtuelle Eigentümerversammlungen WEG in Deutschland?
Für virtuelle Eigentümerversammlungen WEG in Deutschland reicht seit 2024 eine 3/4-Mehrheit der Stimmen und Miteigentumsanteile (§23 Abs 1a WEG), um den reinen Online-Modus zu beschließen – einfacher als die einstimmige Zustimmung vor der Reform. Das Quorum bleibt bei 50 % Anwesenheit, Beschlüsse gelten wie in Präsenz. Bei sensiblen Themen (z. B. Sanierungen) gilt die übliche Einstimmigkeit (§ 16 WEG). Der IVD lobt: "Sinnvolle Ergänzung für moderne WEGs." Praktisch: Der Beschluss zur Virtualität wird in der nächsten ETV gefasst, dann gilt er fortlaufend. Mit vBeschluss von prop.id tracken Sie Mehrheiten live via App – inklusive Anonymisierungsoptionen für sensible Abstimmungen. Das spart Papierkram und erhöht die Effizienz. Tipp: Dokumentieren Sie die Zustimmung klar, um Anfechtungen (§ 48 WEG) zu vermeiden. In Branchentrends: 75 % der Verwalter planen virtuelle Formate (VDIV-Schätzung). So machen Sie Ihre WEG zukunftsfähig.
❓Welche Vorteile und Nachteile hat die online Eigentümerversammlung Videokonferenz?
Die online Eigentümerversammlung Videokonferenz bietet klare Vorteile: Bis zu 80 % höhere Beteiligung durch Flexibilität (keine Reisen, 24/7-Zugriff), Kostenersparnis (bis 59 % laut VDIV-Barometer) und schnellere Beschlüsse – ideal für ferne Anleger. Hybride Elemente wie Chat und Voting machen Diskussionen interaktiv (§ 23 WEG). Nachteile: Technikstörungen (Internet-Ausfälle) und Datenschutzrisiken (DSGVO), die mit EU-Servern minimiert werden. Ältere Eigentümer könnten Onboarding brauchen, aber Tutorials helfen. Insgesamt überwiegen Pluspunkte: Weniger CO2, effizientere Moderation und automatisierte Protokolle. Mit vBeschluss von prop.id werden Nachteile neutralisiert – Echtzeit-Transkription, Backup-Optionen und DSGVO-Check. Der VDIV sieht: "Digitale ETVs fördern Inklusion." Perfekt für WEGs mit globalen Eigentümern. Testen Sie es: Sparen Sie Zeit und Geld bei der nächsten Runde: Virtuelle ETVs mit vBeschluss.
❓Ist eine DSGVO-konforme virtuelle Eigentümerversammlung Pflicht in Deutschland?
Ja, eine DSGVO-konforme virtuelle Eigentümerversammlung ist seit der WEG-Reform 2024 Pflicht in Deutschland (§ 23 Abs. 1a WEG kombiniert mit DSGVO Art. 5–9). Das bedeutet: Datenverarbeitung nur zweckgebunden, EU-Server (keine US-Clouds wie Zoom Basic), explizite Einwilligungen für Aufzeichnungen und Löschrechte nach 30 Tagen. Protokolle anonymisieren, wo möglich, und Transkriptionen verschlüsseln. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt: Verstöße drohen Bußgelder bis 20 Mio. €. Vorteil: Tools wie vBeschluss von prop.id sind zertifiziert – automatisierte Einwilligungs-Tracker, EU-Hosting und Audit-Logs. So erfüllen Sie Anforderungen mühelos. Inkludieren Sie Datenschutz in die Agenda, informieren Sie Eigentümer vorab. Der IVD rät: "DSGVO als Chance für Vertrauen." Mit richtiger Umsetzung wird die virtuelle ETV sicher und effizient – kein Risiko mehr für Verwalter. DSGVO-Tipps.
❓Was besagt die Übergangsregelung virtuelle Eigentümerversammlung bis 2028?
Die Übergangsregelung virtuelle Eigentümerversammlung bis 2028 schützt den WEG-Übergang (§ 48 Abs. 6 WEG): Bis 31. Dezember 2028 muss jährlich mindestens eine Präsenzversammlung stattfinden – es sei denn, alle Eigentümer verzichten einstimmig (§ 23 Abs. 1a). Verstöße machen Beschlüsse nicht nichtig, sondern nur anfechtbar (§ 48 WEG). Ab 2029: Reine Virtualität möglich ohne Einschränkungen. Das gibt Zeit für Digitalisierung, wie der Bundestag es wollte (Drucksache 20/12146). Praktisch: Planen Sie eine hybride ETV als Brücke. vBeschluss von prop.id unterstützt das nahtlos – mit Hybrid-Modi, Verzichts-Tracker und Protokoll-Vorlagen. Der VDIV empfiehlt: "Nutzen Sie die Frist für Schulungen." So vermeiden Sie Fallstricke und maximieren Flexibilität. Testen Sie virtuelle Formate, um fit für die Zukunft zu sein. Reform-Übersicht.
❓Ist eine DSGVO-konforme virtuelle Eigentümerversammlung Pflicht in Deutschland?
Ja, eine DSGVO-konforme virtuelle Eigentümerversammlung ist seit der WEG-Reform 2024 Pflicht in Deutschland (§ 23 Abs. 1a WEG kombiniert mit DSGVO Art. 5–9). Das bedeutet: Datenverarbeitung nur zweckgebunden, EU-Server (keine US-Clouds wie Zoom Basic), explizite Einwilligungen für Aufzeichnungen und Löschrechte nach 30 Tagen. Protokolle anonymisieren, wo möglich, und Transkriptionen verschlüsseln. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt: Verstöße drohen Bußgelder bis 20 Mio. €. Vorteil: Tools wie vBeschluss von prop.id sind zertifiziert – automatisierte Einwilligungs-Tracker, EU-Hosting und Audit-Logs. So erfüllen Sie Anforderungen mühelos. Inkludieren Sie Datenschutz in die Agenda, informieren Sie Eigentümer vorab. Der IVD rät: "DSGVO als Chance für Vertrauen." Mit richtiger Umsetzung wird die virtuelle ETV sicher und effizient – kein Risiko mehr für Verwalter. DSGVO-Tipps.
❓Wie spare ich Kosten bei einer virtuellen Eigentümerversammlung mit Tools?
Bei einer virtuellen Eigentümerversammlung Kosten sparen gelingt durch smarte Tools: Wegfall von Saalmiete (bis 500 €), Reisen (200 €/Person) und Druck (100 €) – insgesamt bis 59 % Einsparung (VDIV-Barometer). Wählen Sie DSGVO-konforme Software wie vBeschluss von prop.id: Ab 29 €/Monat, inklusive Einladungen, Voting und automatisierter Protokolle (§ 24 WEG). Keine Hardware-Käufe nötig – nutzen Sie bestehende Geräte. Tipp: Integrieren Sie Umlaufbeschlüsse (§ 25 WEG) für Kleinentscheidungen, sparen Sie weitere 30 % Zeit. Für WEGs: Umlegen auf Eigentümer (§ 22 WEG). Der IVD schätzt: "Digitalisierung senkt Verwaltungskosten um 20–40 %." Starten Sie mit einer Gratis-Testphase: Planen, abhalten, abschließen – alles in einer Plattform. So wird Ihre virtuelle ETV budgetfreundlich und effizient. Kostensparer-Tipps.
❓Hybride vs. rein virtuelle Eigentümerversammlung: Was ist besser für WEG?
Hybride vs. rein virtuelle Eigentümerversammlung: Für WEG hängt es vom Profil ab. Hybride (Präsenz + Online) bietet Inklusion für Ältere (§ 23 Abs. 1a WEG), mit 70 % Beteiligung, aber höheren Kosten (Raummiete). Reine virtuelle Eigentümerversammlung maximiert Flexibilität – 80–90 % Teilnahme, keine Logistik, ideal für Anleger (VDIV-Trends). Beide rechtssicher, solange Quorum (3/4-Mehrheit) und Protokolle stimmen. Hybride eignet sich für emotionale Themen (z. B. Sanierungen), virtuelle für Routine (Umläufe). vBeschluss von prop.id schaltet nahtlos um: Hybrid-Streaming, virtuelle Räume – DSGVO-sicher. Experten-Tipp: Starten Sie hybrid, wechseln Sie rein virtuell ab 2028 (§ 48 Abs. 6 WEG). Vorteil virtuell: CO2-Reduktion und Globale Zugriffe. Wählen Sie basierend auf Umfrage: 60 % WEGs bevorzugen virtuell (IVD). Machen Sie Ihre ETV zukunftsweisend. Tool-Vergleich.
Angaben basierend auf WEG-Stand November 2025 (gesetze-im-internet.de); prüfen Sie aktuelle Rechtsprechung.
prop.ID bietet mit vBeschluss ein umfassendes Tool zur Automatisierung von Wohnungseigentümerversammlungen an. Erfahren Sie hier mehr: ETVs in Präsenz, virtuell oder hybrid automatisieren mit vBeschluss
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