Deutschland: Die WEG-Reform 2020 erlaubte bereits die Online-Teilnahme einzelner Eigentümer an Präsenzversammlungen per Mehrheitsbeschluss. Vollständig virtuelle Eigentümerversammlungen waren bisher jedoch nicht vorgesehen. Nach langen Debatten hat der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet, das rein digitale Wohnungseigentümerversammlungen zulässt. Seit 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung einer rein digitalen ETV erlaubt.
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