vBeschluss: hybride Eigentümerversammlungen.
Großer Mehrwert
Der Mietrichtwert ist für alle Mieter wichtig, die in Altbauten wohnen und einen Richtwertmietzins bezahlen: Somit circa 400.000 Haushalte in Österreich. Die meisten dieser davon betroffenen Wohnungen befinden sich in Wien.
Stand März 2023
Die kommende Mietpreiserhöhung für Wohnungen, die unter Vollanwendung des MRG fallen, beträgt 8,6% (gerundet). Die Regierung hat sich am 22.März 2023 darauf geeinigt, eine Mietpreisbremse nicht einzuführen. An dessen Stelle wurde eine Wohnkostenhilfe in Höhe von insgesamt 250 Mio Euro beschlossen.
Hier die aktuellen Mietrichtwerte nach Bundesland - der neue Richtwertmietzins ab 1. April 2023:
Bundesland | 1. April 2022 | NEU: 1. April 2023 |
Burgenland | 5,61 € | 6,09 € |
Kärnten | 7,20 € | 7,81 € |
Niederösterreich | 6,31 € | 6,85 € |
Oberösterreich | 6,66 € | 7,23 € |
Salzburg | 8,50 € | 9,22 € |
Steiermark | 8,49 € | 9,21 € |
Tirol | 7,50 € | 8,14 € |
Vorarlberg | 9,44 € | 10,25 € |
Wien | 6,15 € | 6,67 € |
Großer Mehrwert
Damit die Mietzinserhöhung gültig wird, muss sie dem Mieter mindestens 14 Tage im vorhinein schriftlich mitgeteilt werden. Da laut MRG die Miete am 5. des Monats fällig ist ( § 15 Abs. 3 MRG), muss die Erhöhung bis zum 21. des Monats zugestellt werden, ansonsten wird diese erst im Folgemonat gültig.
Gemäß dem ursprünglichem Zweijahresrythmus findet die nächste Erhöhung der Mietrichtwerte in Österreich voraussichtlich bereits am 1. April 2023 statt. In den folgenden Jahren dann wieder alle zwei Jahre.
Weiterführende Infos: Kategoriemietzins und Richtwertmietzins in Österreich
Kommentare 1
Danke für den Überblick!