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Bestellerprinzip in Österreich - Wer bestellt, zahlt?

bestellerprinzip

Immer wieder taucht auch in Österreichs Medien das Thema "Bestellerprinzip" auf und sorgt für hitzige Debatten. Politiker plädieren besonders gerne in Zeiten des Wahlkampfs dafür, dass das Wohnen wieder leistbar werden muss. 

Anders als in Deutschland und weiteren europäischen Ländern wurde das Bestellerprinzip in Österreich noch nicht durchgesetzt. Das scheint jedoch nur mehr eine Frage der Zeit zu sein, denn auch die österreichischen Mietervertretungen bauen Druck auf.

Mit der Einführung des Bestellerprinzips könnte man Mieter entlasten, denn sie müssten keine Maklergebühren mehr bezahlen. Das Bestellerprinzip sieht nämlich vor, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn auch beauftragt hat. Und das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter.

  • Einführung des Bestellerprinzips wird auch in Österreich erwartet
  • hohe Maklerhonorare belasten Mieter
  • Bestellerprinzip regelt, dass der Auftraggeber das Maklerhonorar zu zahlen hat

Aktuell ist das Stichwort Bestellerprinzip wieder in den österreichischen Medien. So wie es aktuell ausschaut, dürfte das Bestellerprinzip in Österreich im Jahr 2022 eingeführt werden.

Sollen wir Dich zum Thema "Wann Einführung Bestellerprinzip in Österreich" am Laufenden halten? Mit Deiner Erlaubnis informieren wir Dich und schicken Dir weiters ein paar nützliche PDF-Vorlagen (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc) sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

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Mieter ärgern sich über hohe Makler-Provision

Nach der derzeitig gültige Gesetzeslage ist ein Immobilienmakler berechtigt, sowohl von Vermieter als auch Mieter eine Provision zu verlangen. In der Praxis verzichten Makler aber häufig auf die Provisionsforderung vom Vermieter, um an das Mietobjekt zu kommen, und holen sich ihr Honorar dafür vom Mieter. 

Dieser ärgert sich meist über die hohen Provisionsforderungen des Maklers, denn er hat ihn weder selbst ausgewählt, noch beauftragt. Ob der Makler im Gegenzug wirklich auch die Interessen des Mieters ausreichend vertritt, darf bezweifelt werden, denn oft steht der Makler im Interessenskonflikt mit dem eigentlichen Auftraggeber, der aber nicht der Zahler ist.

  • Vermieter erteilen den Vermittlungsauftrag und müssen meist nicht selbst dafür bezahlen
  • Mieter muss Provision an Makler zahlen, den er nicht beauftragt hat
  • Makler vertreten oftmals überwiegend die Interessen des Vermieters


Bestellerprinzip in Deutschland: signifikant weniger Wohnungsanzeigen

Wenn künftig Vermieter selbst die Leistungen des Maklers bezahlen müssen, werden viele auf eigene Faust Mieter suchen. Nördlich von Österreich hat sich gezeigt, dass nach der Einführung des Bestellerprinzips der Wohnungsanzeigenmarkt deutlich geschrumpft ist. Viele Wohnungen werden jetzt unter der Hand vergeben. Wer jedoch als Vermieter beim Makler spart, läuft Gefahr, mangels Fachwissen und ohne Gewährleistung in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. 

Das kann deutlich teurer werden als die Maklerprovision!

  • weniger Wohnungsinserate in Deutschland
  • Vermietung ohne Makler riskant für Vermieter


Mieter bezahlt Immobilienmakler trotz Bestellerprinzip

Vermieter, die weiterhin einen Makler beauftragen, werden vermutlich das Vermittlungshonorar über eine erhöhten Miete trotzdem an den Mieter abwälzen. Das treibt parallel die durchschnittlichen Mieten in die Höhe. Befürworter des Bestellerprinzips gehen davon aus, dass Vermieter längere Vertragslaufzeiten wählen werden, wenn sie für jede Vermittlung das Makler-Honorar selbst zahlen müssen.

  • Maklerkosten werden über höhere Mieten wieder auf Mieter abgewälzt werden
  • Mieten werden sich dadurch allgemein verteuern
  • Bestellerprinzip fördert längere Vertragslaufzeiten


Immobilienmakler unter Druck

Bei den deutschen Nachbarn hat sich das Maklergeschäft mehr in Richtung Verkauf verlagert, da für Kauf Immobilien das Bestellerprinzip derzeit noch nicht gilt. Auch Gewerbe-Immobilien sind vom Bestellerprinzip ausgenommen.

Deutsche Mieterschützer haben außerdem bemerkt, dass Makler versuchen, den Entgang der Provision durch neue Umgehungsgeschäfte wettzumachen. Dazu zählen beispielsweise unzulässige Besichtigungsgebühren, für die es mittlerweile empfindliche Geldstrafen gibt.

Die Maklerbranche rechnet bei Einführung des Bestellerprinzips mit einer starken Marktbereinigung. Alleinstellungsmerkmale und Spezialisierungen werden umso wichtiger werden. Es ist auch wahrscheinlich, dass Makler verschiedene Leistungspakete zu unterschiedlichen Preisen schnüren werden. Vermieter können dann wählen, welche Aufgaben sie an den Makler übertragen und welche sie selbst übernehmen wollen.

Denkbar sind auch Zusammenschlüsse von Maklern nach nordamerikanischem Vorbild: Diese sogenannten "Multi-Listing-Systeme" sind riesige Immobilien-Pools, auf die jeder Makler zugreifen kann. Kommt es zur erfolgreichen Vermittlung, teilen sich die Makler das Honorar.

  • für Kauf-Immobilien und Gewerbe-Immobilien gilt Bestellerprinzip (noch) nicht
  • rechtswidrige Umgehungsgeschäfte
  • Makler müssen sich positionieren


Rahmenbedingungen in Österreich anders

Die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögensberater lehnt das Bestellerprinzip nicht generell ab, möchte aber in die Verhandlungen eingebunden werden. Besonders wichtig wäre es ihrer Meinung nach, dass auch die übrigen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. So gibt es beispielsweise in DE keine Deckelung der Immobilien Provision, während in Österreich seit 2010 die Maklerprovision für Mieter auf zwei Bruttomonatsmieten für die Vermittlung einer Immobilie begrenzt ist.

Zumindest dem schlechten Image der Makler dürfte das Bestellerprinzip zugute kommen: Wenn künftig die Arbeit des Maklers für den Mieter kostenlos ist, wird er bestimmt gleich viel sympathischer wirken.

  • Interessenvertretung der Makler erwartet sich Mitspracherecht
  • Rahmenbedingungen in Österreich anders
  • keine Deckelung der Makler Provision in Deutschland

Sollen wir Dich zum Thema "Wann Einführung Bestellerprinzip in Österreich" am Laufenden halten? Mit Deiner Erlaubnis informieren wir Dich und schicken Dir weiters ein paar nützliche PDF-Vorlagen (Selbstauskunft, Mietschulden-Freiheitsbescheinigung, etc) sowie 2-3 weitere relevante Immobilientipps zu.

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Weiterführende Informationen zum Thema findest Du auch auf der Seite www.bestellerprinzip.at 


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Samstag, 27. Juli 2024