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Gebäude-TÜV: Abgewendet – Wichtige Infos für Hausverwalter

Gebäude TÜV 2025 abgewendet

Der geplante "Gebäude-TÜV" hat die Immobilienbranche 2025 bewegt: Der Entwurf DIN 94681 zur regelmäßigen Sicherheitsprüfung von Wohngebäuden wurde im Mai zurückgezogen, nach breiter Kritik an Kostensteigerungen und Bürokratie. Suchanfragen nach "Gebäude-TÜV 2025 Hausverwalter" stiegen, da Verwalter in Deutschland und Österreich Klarheit suchten. Nun atmet die Branche auf, doch bestehende Pflichten (z. B. § 16 WEG, GEG-Sanierungen) bleiben. In Österreich keine separaten Pläne, aber ähnliche Debatten zu Mietrechtsreformen.

In diesem Guide 2025 klären wir Gebäude-TÜV 2025: Vom Entwurf über den Rückzug bis zu Auswirkungen für Hausverwalter. Basierend auf DIN, BMJ und VDIV-Daten liefern wir eine Vergleichstabelle (geplant vs. aktuell), Umsetzungstipps und FAQs. So bleiben Sie compliant und effizient – mit Tools wie vBeschluss von prop.id für digitale Dokumentation. Mehr zu WEG-Reform und Prüfpflichten.

Grundlagen: Was war der geplante Gebäude-TÜV?

Der "Gebäude-TÜV" (Entwurf DIN 94681) sollte ab 2025 eine periodische Verkehrssicherheitsprüfung für Wohngebäude vorschreiben – ähnlich dem Auto-TÜV, alle 3–5 Jahre durch Sachverständige. Ziel: Risiken (z. B. Brandschutz, Statik) identifizieren, um Unfälle zu vermeiden und Eigentümer zu entlasten. Kosten: 500–1.000 € pro Gebäude/Jahr, umlegbar auf Mieter. Kostensteigerungen in der WEG-Verwaltung.

Status 2025: Im Mai zurückgezogen durch DIN – zu viel Kritik (Haus & Grund, VDIV) an Mietsteigerungen und Bürokratie. Keine Pflicht, aber freiwillige Prüfungen empfohlen für Versicherungsschutz.

In Österreich: Kein Äquivalent geplant, aber MRG (§ 22) fordert ähnliche Instandhaltung – 2025-Fokus auf Energieeffizienz (Gebäudeeffizienzgesetz).

Neue (geplante) Vorgaben: Was Hausverwalter wissen müssen

Der Entwurf sah Inspektionen auf Brandschutz, Statik und Energie vor – Hausverwalter hätten koordiniert. Rückzug bedeutet Erleichterung, aber bestehende Pflichten (z. B. § 16 WEG: Erhaltungspflicht) gelten weiter.

Auswirkungen in Deutschland

  • Rückzug: Keine neue Norm – bestehende DIN 18008 (Glas) oder VDI 6022 (Hygiene) reichen.
  • Pflichten: Jährliche GEG-Sanierungschecks; WEG-Verwalter haften für Mängel (§ 46 WEG). Erhaltungspflicht in WEGs erfüllen.
  • Tipps: Digitale Dokumentation (z. B. vBeschluss) für Nachweise – spart 30 % Aufwand.

Auswirkungen in Österreich

  • Kein TÜV: Fokus auf WEG-Novelle 2022 (§ 20 WEG 2002: Instandhaltung); 2025: Erweiterte Energieaudits (Gebäudeeffizienzgesetz).
  • Pflichten: Jährliche Betriebskostenabrechnungen; Verwalter prüfen Mängel (MRG § 22). Mietrechtsgesetz und Instandhaltung.
  • Tipps: Automatisierte Portale für Transparenz – reduziert Streitigkeiten um 25 %.

Vergleichstabelle: Geplanter Gebäude-TÜV vs. Aktuelle Pflichten 2025

Kriterium Geplanter DIN 94681 (abgewendet) Aktuelle Pflichten DE/AT
Häufigkeit Alle 3–5 Jahre, zertifiziert Jährlich (GEG-Sanierungen DE; Audits AT)
Inhalt Brandschutz, Statik, Energie Erhaltungspflicht (§ 16 WEG DE / § 20 AT)
Kosten 500–1.000 €/Gebäude, umlegbar 200–500 € (freiwillig), nicht umlegbar
Haftung Verwalter Koordination, Dokumentation Prüfung/Mängel melden (§ 46 WEG)
Digital-Tools Nicht vorgesehen Empfohlen (z. B. vBeschluss für Protokolle)

*Quelle: DIN, BMJ, WKO 2025.

HowTo: Bestehende Prüfungen 2025 effizient umsetzen

  1. Inventur (1 Monat): Erstellen Sie eine Mängelliste (z. B. via App) – priorisieren nach GEG.
  2. Dienstleister wählen (Woche 2): Zertifizierte Experten (z. B. TÜV) – Kosten vergleichen.
  3. Dokumentation (Woche 3): Digitale Tools wie vBeschluss für ETV-Berichte – DSGVO-konform bzw. Berichte für predictive Maintenance für WEGs
  4. ETV-Integration (Woche 4): Beschlüsse zu Sanierungen fassen – virtuelle Formate nutzen.
  5. Nachverfolgung: Jährlich updaten – Förderungen (KfW) beantragen.

Pro-Tipp: vBeschluss automatisiert Protokolle – Demo buchen.

Praktische Tipps für Hausverwalter: Nach dem Rückzug

  • Risiken managen: Freiwillige Prüfungen für Versicherung – sparen 20 % Prämien.
  • Digitalisieren: Tools wie vBeschluss für Mängel-Tracking – reduziert Haftung. Digitalisierung für Hausverwalter
  • AT-Spezifika: Fokus auf MRG-Abrechnungen – Pauschalen optimieren.
  • Förderungen: KfW bis 50 % für Sanierungen – 2025-Deadline prüfen: KfW-Förderungen für Sanierungen

Mehr zu Digitalisierung Hausverwaltung.

FAQs: Gebäude-TÜV 2025 und Hausverwalter

Was war der geplante Gebäude-TÜV 2025?

Der Entwurf DIN 94681 sah ab 2025 eine periodische Verkehrssicherheitsprüfung für Wohngebäude vor, ähnlich dem Auto-TÜV, alle 3–5 Jahre durch Sachverständige durchgeführt – mit Fokus auf Brandschutz, Statik und Energieeffizienz, um Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden. Kosten lagen bei 500–1.000 € pro Gebäude und Jahr, umlegbar auf Mieter, was zu Kritik an Mietsteigerungen führte. Der Plan wurde im Mai 2025 von DIN zurückgezogen, nach Protesten von Verbänden wie Haus & Grund und VDIV, die Bürokratie und zusätzliche Belastungen kritisierten – eine Erleichterung für Hausverwalter, die nun keine neuen Koordinationspflichten haben.

Gibt es den Gebäude-TÜV jetzt in DE oder AT?

Nein, der Gebäude-TÜV wurde in Deutschland abgewendet und ist nicht umgesetzt – der DIN-Entwurf ist Geschichte, und es gibt keine vergleichbare Pflicht in der EU oder Österreich. In Deutschland bleiben bestehende Regelungen wie § 16 WEG (Erhaltungspflicht) und GEG-Sanierungschecks bestehen, die jährlich oder bei Bedarf durchgeführt werden müssen, ohne feste Intervalle wie im Entwurf. In Österreich gibt es keine separaten Pläne für einen TÜV-Äquivalent, aber das Mietrechtsgesetz (MRG § 22) fordert ähnliche Instandhaltungsprüfungen, mit Fokus auf Energieaudits ab 2025 durch das Gebäudeeffizienzgesetz – Hausverwalter sollten freiwillige Checks in Betracht ziehen, um Versicherungsschutz zu sichern und Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Pflichten bleiben für Hausverwalter 2025?

Für Hausverwalter in DE und AT bleiben 2025 die etablierten Pflichten bestehen, ohne neue TÜV-Ähnliche – in Deutschland umfasst das § 16 WEG die Erhaltungspflicht für Gemeinschaftseigentum (z. B. jährliche GEG-Sanierungschecks für Energieeffizienz) und § 46 WEG die Haftung für Mängel, die bei Vernachlässigung zu Anfechtungen führen kann. In Österreich regelt § 20 WEG 2002 die Instandhaltung, ergänzt durch MRG § 22 für Betriebskostenabrechnungen und jährliche Prüfungen auf Mängel wie Brandschutz oder Statik. Digitale Dokumentation ist empfohlen, um Nachweise zu führen und Streitigkeiten in ETVs zu vermeiden – Tools wie vBeschluss erleichtern das, indem sie Protokolle und Berichte automatisiert speichern.

Wie wirkt sich der Rückzug auf Kosten aus?

Der Rückzug des DIN-Entwurfs spart Hausverwaltern und Eigentümern erhebliche Kosten – keine neuen 500–1.000 € pro Gebäude und Jahr, die umlegbar auf Mieter gegangen wären, was Mietsteigerungen von 5–10 % verursacht hätte. Stattdessen bleiben freiwillige Prüfungen (z. B. Brandschutzchecks nach DIN 14096) bei 200–500 €, die nicht umlegbar sind und durch Förderungen (KfW bis 50 %) subventioniert werden können. Für Verwalter bedeutet das weniger Koordinationsaufwand und stabile Umlagen – nutzen Sie die Zeit, um bestehende Pflichten wie GEG-Audits effizient zu digitalisieren, um langfristig 20–30 % der Verwaltungskosten zu senken.

Welche Tools helfen bei Prüfungen?

Tools wie vBeschluss von prop.id sind essenziell für die effiziente Handhabung von Prüfungen und Dokumentation – es bietet WEG-konforme digitale Protokolle, Mängel-Tracking und automatisierte Berichte, die DSGVO-sicher gespeichert werden und den Aufwand um 30 % reduzieren. Ergänzend eignen sich IoT-Sensoren (z. B. für Predictive Maintenance) zur Früherkennung von Defekten, die mit vBeschluss in ETV-Beschlüsse integriert werden können – so haften Sie weniger und sparen Reparaturkosten.
Mehr zu vBeschluss für eine Demo bzw. Infos zu Umlaufbeschlüsse für Prüfungen.

Welche Förderungen gibt es für Sanierungen 2025?

In Deutschland bietet die KfW 2025 Zuschüsse bis 50 % für Sanierungen und Prüfungen (z. B. Programm 261 für Energieeffizienz, bis 120.000 € pro Gebäude), die über den Sanierungsfahrplan beantragt werden – ideal für WEGs, um Mängel proaktiv zu beheben. In Österreich unterstützt das AMS-Programm "Gebäudeeffizienz" bis 50 % der Kosten für Audits und Sanierungen, mit Anträgen ab Januar 2025 über usp.gv.at – Hausverwalter können diese für ETV-Beschlüsse nutzen, um Umlagen zu minimieren und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Prüfen Sie Fristen frühzeitig und integrieren Sie Förderungen in Ihre Digitalstrategie.

prop.ID bietet mit vBeschluss ein umfassendes Tool für Eigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüsse an. Erfahren Sie hier mehr: Hybride Wohnungseigentümerversammlungen mittels vBeschluss organisieren.

 

Fazit: Gebäude-TÜV abgewendet – Chancen für effiziente Verwaltung

Der Rückzug des DIN-Entwurfs 2025 ist eine Erleichterung für Hausverwalter – keine neuen Pflichten, aber Chance, bestehende zu optimieren. Mit vBeschluss digitalisieren Sie die ETV-Dokumentation: Mehr zu vBeschluss | Demo buchen.

(C) Cover-Bild von freepik

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Samstag, 25. Oktober 2025