Maklerprovision

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Begriff Definition
Maklerprovision

Die Provision -auch Courtage genannt - ist das Entgelt für den Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Mieters and den Vermieter, oder Käufers and den Verkäufer. 

Die Provision ist fällig mit dem rechtlich verbindlich zustandekommenden Rechtsgeschäft und beinhaltet alle Kosten, die dem Makler im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit angefallen sind (Akquise von neuen Vermietern bzw. Verkäufern, Erstellung eines Exposés, Einholung der entsprechenden Unterlagen, Beratung sowie Preisfindung für Vermietung oder Verkauf, Vorbereitung der Inserate und Inserateschaltung, Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen inkl. An- und Abreise zu den Terminen, Vorauswahl von Mietinteressenten oder Kaufinteressenten, Beratung beim Vertragsabschluß, Durchführung von Vertragsabschlüßen auf Basis von Formvordrucken, etc.) 

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Synonyme: Courtage