Bestellerprinzip

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Begriff Definition
Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler engagiert, auch bezahlen muss. Diese Regelung wurde in Deutschland 2015 eingeführt, ist in den meisten Ländern üblich und soll auch in Österreich demnächst eingeführt werden, wo derzeit das Prinzip des Doppelmaklers vorherrscht.

Weiterführende Infos zum Bestellerprinzip in Österreich.