Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Term Definition
Kategoriemietzins

Der Kategoriemietzins wurde 1982 in Österreich eingeführt und unterteilt Wohnungen in vier unterschiedliche Kategorieren. Für jede Kategorie gilt eine eigene Mietzinsobergrenze, die laut laut §16 (2) Mietrechtsgesetz (MRG) nicht überschritten werden darf. Die Kategorien lauten:

  • Kategorie A - Mindestvoraussetzungen: Zimmer, Küche bzw. Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäßer Baderaum oder Badenische, Heizung & Warmwasser vorhanden
  • Kategorie B - Mindestvoraussetzungen: Zimmer, Küche bzw. Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäßer Baderaum oder Badenische
  • Kategorie C - Mindestvoraussetzungen: Wasserentnahmestelle und WC im Inneren
  • Kategorie D brauchbar - Mindestvoraussetzungen: zum sofortigen Bewohnen geeignet
  • Kategorie D unbrauchbar - nicht sofort bewohnbar;

Weiter Informationen auch hier: 

Kategorie-Mietzins und Richtwert-Mietzins

Kaution

Die Kaution dient als Sicherstellung für den Vermieter für den Fall, dass Vertragsbedingungen des Mietvertrags nicht eingehalten werden. Zum Beispiel, wenn Inventar des Mietgegenstands, insbesondere mietvermietete Gegenstände beschädigt werden. Ein gebrauchsmäßige übliche Abnutzung des Gegenstands muss vom Vermieter toleriert werden - dafür erhält der Vermieter ja eine Miete.

Ein anderer Grund für die Einbehaltung der Kaution könnten Rückstände bei Mietzinszahlungen sein.

Die Kaution beträgt zwischen zwei bis fünf Monatsmieten. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten (Nettomietzins plus Betriebskosten plus 10 Prozent Umsatzsteuer).

Die Übergabe der Kaution erfolgt entweder per Überweisung bzw. in Bar oder in Form eines Sparbuchs bei Übergabe. Da der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution für den Mieter 'fruchtbringend' anzulegen, ist das Sparbuch die geeignetste Methode der Übergabe.

Der Mieter erhält die Kaution nach Vertragsauflösung sowie nach Wohnungsübergabe unverzüglich zurück.

Synonyms - Sicherstellung
Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrags für eine Wohnung, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt, kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Vermieter kann dies nur gerichtlich per Antrag beim Bezirksgericht machen. Der Mieter kann dagegen durch Einwendung (Gründe, warum der Vertrag nicht gekündigt werden soll) vorgehen.

  • Als Kündigungsgrund kann folgendes laut §30 MRG gelten:
  • Miete trotz Mahnung nicht bezahlt
  • Nachteilige Behandlung des Mietgegenstands wie zum Beispiel Vernachlässigung
  • Grob ungehöriges Verhalten gegenüber Mitbewohnern des Hauses oder gegenüber dem Vermieter
  • Unerlaubte (gänzliche) Untervermietung
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • Kein Wohnbedarf von eintrittsberechtigten Personen (z.B. Verwandte, Lebensgefährten) nach Tod des Mieters
  • Die Wohnung wird nicht regelmäßig aus Wohnbedürfnissen durch den Mieter verwendet
  • Die Wohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart verwendet wird (z.B. Geschäftsräume)

Eine vollständige Auflistung möglicher Kündigungsgründe für Vermieter im österreichischen Mietrecht kannst Du hier nachlesen: §30 MRG

Möglichkeiten für Mieter kannst Du hier nachlesen: Wann dürfen Mieter einen Mietvertrag kündigen.

Synonyms - Kündigungsgrund