Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Term Definition
WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Österreich regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer von Wohnungseigentum in Österreich.

Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Verwaltung des Wohnungseigentums, die Aufteilung der Kosten, die Aufstellung von Haushaltsregeln und die Rechte und Pflichten der Eigentümer unter sich.

Das WEG regelt auch, welche Art von Eigentumsrechten die Eigentümer haben, wie die Eigentümerversammlungen stattfinden und wie die Eigentümer ihre Rechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft durchsetzen können.

Synonyms - Wohnungseigentumsgesetz
Wertsicherungsklausel

Bei dieser Vertragsbestimmung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen zum Beispiel der Mietzins erhöht werden darf. Dies kann z.B. laufend sein, oder im Fall einer Schwellwertklausel bei Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes eines vorher vereinbarten Indexes.

Hierbei kommt vor allem der Verbraucherpreisindex (VPI) zur Anwendung, der von der Statistik Austria errechnet und bekannt gegeben wird.

Link zur Statistik Austria

Synonyms - Indexklausel,Preisklausel
WFG

Das Wohnbauförderungsgesetz (WFG) aus dem Jahr 1984 regelt das Thema Färderungen für den Neubau von Wohnungen. Jedes Bundesland in Österreich hat hierfür seine eigenen Bestimmungen.

Synonyms - Wohnbauförderungsgesetz
WGG

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) - gültig in der Fassung vom 1.August 2019 - regelt die Gesetzeslage für den gemeinnützigen Wohnbau und dient als Oberziel dafür, leistbaren Wohnraum für Wohnungsbedürftige zu schaffen.

Der Wohnbau erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) - entwender in Form von Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder einer GmbH. GBVs bauen, sanieren und verwalten Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten.

Wohnbeihilfe

In Österreich unterschiedlich geregelt duch die jeweilige Landesregierung:

Ist der monatliche Aufwand ohne Betriebskosten sowie Heizkosten (der Wohnungsaufwand) aufgrund eines z.B. geringen Einkommens nicht leistbar, kann der Inhaber der Wohnung um Wohnbeihilfe ansuchen.

Wohnfläche

Die gesamte Fläche, die zu tatsächlichen Wohnzwecken zur Verfügung steht - also meist ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Toilette, Vorzimmer.

Flächen außerhalbt der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche - wie z.B. Kellerräume, Dachbodenabteile, Waschraum, Fahrradabstellraum oder das Stiegenhaus.

Wohngemeinschaft

Mehrere Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, aber nicht miteinander verwandt, bzw. verheiratet sind bzw. nicht in Partnerschaft leben. Die Wohnkosten werden untereinander geteilt.

Vor allem unter Studenten bzw. jüngeren Leuten beliebt.

Synonyms - WG
Wohnkosten
Die Wohnkosten stellen die Gesamtkosten der Miete dar und umfassen die Nettomiete, Betriebskosten, Heizkosten und sonstige Ausgaben für Aufzug, Garage, Garten, Hobbykeller, Waschküche, Verwaltungskosten sowie Umsatzsteuer.
Synonyms - Miete
Wohnrecht

Beim Wohnrecht handelt es sich um eine sogenannte 'Dienstbarkeit', oder auch 'Servitut' genannt. Das Wohnrecht wird vom Eigentümer einer Wohnung einer bestimmten Person eingeräumt. Diese Person darf die Wohnung zu Wohnzwecken nutzen, aber nicht vermieten (dies wäre dann auch ein 'Fruchtgenussrecht'). 

Das Wohnrecht kann in das Grundbuch eingetragen werden. Der Eigentümer der Wohnung hat für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen.

Synonyms - Dienstbarkeit,Servitut
Wohnungs-Übergabeprotokoll

Im Wohnungs-Übergabeprotokoll wird der Zustand sowie die Ausstattung einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe festgehalten.

Dadurch können (Jahre später) beim Auszug Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden, da zum Einzug genau mitprotokolliert wurde, ob bereits Schäden vorhanden waren, oder ob sich alle Räume und mitvermieteten Einrichtungsgegenstände im ordnungsgemäßen Zustand befanden.

Hier findest Du eine Vorlage Wohnungs-Übergabeprotokoll.

Synonyms - Übernahmeprotokoll
Wohnungsrückgabe

Bei der Wohnungsrückgabe wird eine Besichtigung der Wohnung und der zur Wohnung gehörenden Räumlichkeiten durch den Vermieter oder einen beauftragten Mitarbeiter durchgeführt.

Ziel ist es, den Zustand der Wohnung zu überprüfen und festzustellen, ob Schäden vorhanden sind. Falls Schäden vorhanden sind, wird der Mieter dazu aufgefordert, diese zu beseitigen oder eine Entschädigung für die Reparatur zu zahlen.

Anschließend wird die Kaution, die der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags gezahlt hat, an den Mieter zurückgezahlt, abzüglich möglicher Schadensersatzforderungen.

Wohnungsübergabe

Bei einer Wohnungsübergabe werden zunächst die Mieträume, die gemeinsam genutzten Räume und die technischen Anlagen durch den Vermieter und den Mieter gemeinsam begutachtet. Dabei werden eventuelle Mängel festgestellt und notiert. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, eventuelle Rückfragen zu stellen und eventuell noch weitere Mängel anzuführen.

Anschließend wird ein Übergabeprotokoll verfasst, in dem alle Mängel und Beanstandungen aufgeführt werden. Im Anschluss daran wird eine Abnahmeerklärung unterzeichnet, in der der Mieter bestätigt, dass er die Wohnung in dem Zustand erhalten hat, in dem sie zur Übergabe vorgefunden wurde.

Der Mieter hat anschließend die Möglichkeit, eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei der Beendigung des Mietverhältnisses dient.


Bei der Rückgabe einer Wohnung muss der Mieter die Wohnung in einem dem Vermieter zufriedenstellenden Zustand zurückgeben, der dem Zustand entspricht, in dem er sie bei Auszug übernommen hat.

Dazu müssen normalerweise alle Schäden repariert oder ersetzt, eventuell auch Wände gestrichen werden. Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Gegenstände und alle Möbel entfernt werden.

Der Mieter muss dem Vermieter eine ausgefüllte und unterschriebene Abnahmeerklärung (Rückgabeprotokoll) vorlegen, in der er bestätigt, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergibt. Der Vermieter wird dann eine Endinspektion durchführen, bei der er die Wohnung sorgfältig auf Schäden untersucht. Wenn Schäden gefunden werden, kann der Vermieter den Mieter dazu verpflichten, sie zu reparieren oder zu ersetzen.

Synonyms - Übergabeprotokoll,Rückgabeprotokoll