Die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung ist entscheidend für die Gültigkeit der gefassten Entscheidungen. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden wesentliche Angelegenheiten gemeinsam entschieden, wie Instandhaltungsmaßnahmen, Kostenverteilung oder bauliche Veränderungen. Damit Beschlüsse rechtsgültig sind, müssen sowohl in Deutschland als auch in Österreich bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in beiden Ländern:
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung in Deutschland
Rechtliche Grundlage
In Deutschland wird die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Die zentrale Norm ist § 25 WEG, der die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit klar definiert.