Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist ein wesentliches Berrechnungselement für die Verzugszinsen, welche fällig werden, sollte der Schuldner (Mieter, Käufer) mit einer Geldzahlung wie z.B. Mietzahlung in Verzug sein.

Der Basiszinssatz als Bezugsgröße für die Verzugszinsen wird jährlich am 30. Juni und 31. Dezember neu festgelegt und kann auf der Seite der Österreichischen Nationalbank (OENB www.oenb.at) für Österreich abgerufen werden.

Bassena

Eine Bassena war früher die Wasserentnahmestelle in Mietzinshäusern.

Pro Stockwerk gab es eine Bassena, an der sich die Wohnparteien des Stockwerks Wasser für die Wohnung holen konnten, sofern es noch keine Wasserleitungen in der Wohnung gab.

Die Bassena war auch beliebter Treffpunkt der Hausbewohner - ein bekannter Ausdruck ist 'Bassena-Tratsch' für Klatsch und Tratsch sowie Gerüchte, die untereinander am Gang bei der Bassena beim Wasserholen ausgetauscht wurden.

Synonyme - Wasserentnahmestelle
Beschlussbuch

 Ein Beschlussbuch ist ein Dokument, in dem alle Beschlüsse, die in einer Eigentümerversammlung gefasst wurden, gesammelt und dokumentiert werden.

Es beinhaltet Angaben zur Teilnahme an der Versammlung, eine detaillierte Beschreibung der vorliegenden Themen und eine Aufzeichnung aller Beschlüsse, die gefasst wurden. Ein Beschlussbuch ist ein wichtiges Dokument, da es als offizieller Nachweis dafür dient, dass eine Eigentümerversammlung stattgefunden hat und die Beschlüsse, die dort gefasst wurden, rechtsverbindlich sind.

Synonyme - Beschluss-Sammlung
Besichtigungsschein

Der Besichtigungsschein bestätigt dem Immobilienmakler, dass dieser einem Mietinteressenten eine Mietwohnung (Haus, Liegenschaft) im Rahmen einer Besichtigung gezeigt hat. Für den Fall, dass sich der Interessent für die Miete oder Kauf des Objekts entscheidet, verpflichtet sich der Interessent gegenüber dem Makler, die vereinbarte Provision zu bezahlen.

Hierfür müssen alle Eckdaten des Objekts, Preis und Provisionshöhe im Besichtigungsschein schriftlich festgehalten werden. Stimmt der Interessent des Objekts dem Besichtigungsschein zu, ist er aber trotzdem nicht zur Miete oder Kauf des Objekts verpflichtet.

Bestandvertrag

Hierbei handelt es sich um einen Übergriff für einen Mietvertrag bzw. Pachtvertrag. Ein Bestandsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Beim Mietvertrag steht die Nutzung der Immobilie als Wohnung oder Geschäft im Vordergrund

Beim Pachtvertrag steht die Erwerbspflicht und Erwirtschaftung eines betrieblichen Gewinns im Vordergrund - siehe z.B. Pächter eines Gasthauses oder Landwirtschaft.

Synonyme - Mietvertrag
Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Immobilienmakler engagiert, auch bezahlen muss. Diese Regelung wurde in Deutschland 2015 eingeführt, ist in den meisten Ländern üblich und soll auch in Österreich demnächst eingeführt werden, wo derzeit das Prinzip des Doppelmaklers vorherrscht.

Weiterführende Infos zum Bestellerprinzip in Österreich.

Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die für die Nutzung einer Immobilie entstehen. Oder anders gesagt: Ein Kostennachweis über Summe, Art und Begründung von Ausgaben sowie deren Aufteilung auf verschiedene Beteiligte.

Sollte es sich um eine Wohnung handeln, die unter die Vollandwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, dann dürfen in Österreich laut $$21-25 MRG nur bestimmte Betriebskosten dem Mieter verrechnet werden:

  • Wasser- und Kanalgebühren
  • Eichung, Wartung, Ablesung von Messeinrichtungen
  • Rauchfangkehrer
  • Kanalräumung, Müllabfuhr
  • Schädlingsbekämpfung
  • Beleuchtung allgemein zugänglicher Teile des Hauses
  • Versicherung (Feuer, Haftpflicht, Leitungswasser)
  • Verwaltungsauslagen
  • Hausbetreuung
  • Besondere Aufwendungen (Lift, Garten, Gemeinschaftsanlagen)
  • Öffentliche Abgaben (Grundsteuer)
Synonyme - Nebenkosten,BK
Bezirksgericht
Das Bezirkgsgericht ist die erste Instanz bei Streitigkeiten im Bereich Zivilsachen (Streitwert bis zu 15.000 EUR) sowie Strafsachen.
Synonyme - BG
Bonitätsprüfung

Die Bonität gibt Auskunft darüber, wie 'kreditwürdig' eine Person ist. Mittels Bonitätsprüfung wird - basierend auf historischen Daten - überprüft, ob zum Beispiel ein Mietkandidat in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen wie vereinbart nachgekommen ist.

Hierbei geht es aber nicht nur darum, festzustellen, ob ein Mietkandidat 'gut wirtschaften' kann, sondern auch darum, ob sich ein potentieller Mieter die Miethöhe überhaupt leisten kann. Anders gesagt: Ob die Mietbelastungsquote nicht überschritten wird.

Möglichkeiten für Vermieter

 

Synonyme - Bonitätsauskunft
Bruttomonatsmiete

Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision. Diese setzt sich aus folgenden monatlichen Kosten zusammen - jeweils Nettobeträge, ohne Umsatzsteuer (USt):

Hauptmietzins bzw. Untermietzins

+ Betriebskosten (Nebenkosten)

+ Heizungskosten, Warmwasserkosten

= Bruttomonatsmiete

+20% Umsatzsteuer

= Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision

 

 

Synonyme - BMM
Bungalow

Ein Wohnhaus bestehend aus nur einem Geschoß. Frei stehend und mit flachem oder flach geneigtem Dach.