Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
digitiale Eigentümerversammlung

Eine digitale Eigentümerversammlung ist ein Online-Treffen, bei dem Eigentümer eines Unternehmens oder einer Immobilie über aktuelle Geschäftsangelegenheiten abstimmen und diskutieren können.

Diese Art der Versammlung ermöglicht es den Eigentümern, sich aus der Ferne zu treffen und über Einzelheiten zu sprechen, ohne sich an einen bestimmten Ort begeben zu müssen. Digitale Eigentümerversammlungen können über Videokonferenzen oder Webinare abgehalten werden.

Dokumentenarchiv

Ein Online-Dokumentenarchiv ist ein Ort, an dem digitale Dokumente wie Bilder, Videos, Audiodateien, Textdateien, PDFs usw. aufbewahrt werden können.

Diese Dokumente können online von jedem Ort aus zugänglich gemacht und mit anderen Benutzern geteilt werden. Ein Online-Dokumentenarchiv ist eine sehr nützliche Möglichkeit, um digitales Material sicher zu speichern und zu organisieren.

Doppelhaus

Beim Doppelhaus handelt es sich um Einfamilienhäuser, die aneinander gebaut wurden. Optisch also eigentlich ein Gebäude, dass aus zwei Einfamilienwohnungen besteht. Trotzdem handelt es sich um zwei voneinander getrennte Häuser, die durch eine Brandschutzmauer (Brandschluss) voneinander getrennt sind.

Jedes der beiden Doppelhaushälften steht auf seinem eigenen Grundstück. Handelt es sich um dasselbe Grundstück, spricht man von einem Einzelhaus.

Doppelhaus - auch gekuppelte Bausweise genannt.

Synonyme - Doppelhaushälfte
Doppelmakler

Das Prinzip des Doppelmaklers ist die in Österreich gängige Praxis, dass Immobilienmakler im Auftrag des Vermieters und des Mieters bzw. Verkäufers und Käufers geschäftlich tätig werden. In Östereich muss dies in Maklerinseraten bekannt gegeben werden, dass der Immobilienmakler bereits im Auftrag eines Vermieters oder Verkäufer tätig ist, ansonsten kann der Mieter bzw. Käufer eine richterliche Minderung der Provision einklagen oder sogar Schadenersatz bei entstandenen Schaden verlangen.

Der Doppelmakler muss die Interessen beider Parteien wahren und beide Parteien so gut wie möglich beraten - also auch eine gewisse neutrale Vermittlungsposition einnehmen - ähnlich wie ein Mediator. Im Gegenzug hat der Doppelmakler das Anrecht auf eine Provision von beiden Parteien.