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Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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A Meta | Bei einem 'A Meta-Geschäft' teilen sich zwei oder mehrere Makler die Kosten sowie das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie (Gemeinschaftsgeschäft). Aus dem italienischen: 'Zur Hälfte'. |
ABGB | Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die zivilrechtliche Basis unserer Gesellschaft. Es gilt für alle Personen ('allgemein') und wurde 1812 in Österreich eingeführt. Sofern aufgrund des Alters oder der Ausstattung der Immobilie nicht zwingend das Mietrechtsgesetz (MRG) zur Anwendung kommt, gilt für einen Mietvertrag ohne weiteren individuellen Vertragsvereinbarungen das AGBG. Hinsichtlich Vermittlungsverträgen mit Maklern ist auch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) von Bedeutung. |
Abrechnung | Ein Kostennachweis über Summe, Art und Begründung von Ausgaben sowie deren Aufteilung auf verschiedene Beteiligte. |
Alleinvermittlungsauftrag | Beim Alleinvermittlungsauftrag (auch 'AV' genannt) handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Immobilienmakler sowie dem Auftraggeber: Der Makler darf exklusiv die Immobilie für den Vermieter vermieten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter, keine weiteren Makler mit der Vermietung des Bestandobjekts zu beauftragen. Der Alleinvermittlungsauftrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Dieser ist immer zeitlich begrenzt: Bei Vermietung maximal drei Monate, bei Verkauf maximal 6 Monate. Der AV kann erneuert werden. Der Makler verpflichtet sich, aktiv nach Mietkandidaten zu suchen und sich um das Zustandekommen eines Geschäftes zu bemühen. Der Makler wird sich aufgrund des alleinigen Vermittlungsauftrages intensiv mit dem zur Vermittlung stehenden Bestandsobjekt bzw. Liegenschaft beschäftigen und alle Hebeln in Bewegung setzen, dass es zu einer erfolgreichen Vermietung (oder Verkauf) kommt. Beispiel für einen Alleinvermittlungsauftrag: Formular der WKO |
Anbot | Bei einem Angebot - auch Anbot genannt - gibt eine Vertragspartei eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Mietvertrages oder Kaufvertrages ab. Sollte die andere Vertragspartei das Anbot annehmen, entsteht ein Vorvertrag, auf den in Folge der eigentlich Mietvertrag oder Kaufvertrag abgeschloosen wird. Der eigentliche Vertrag regelt dann in allen Details die Bedingungen des Vertrags. Das Angebot regelt nur die groben Eckpunkte. Das Anbot wird üblicherweise befristet gemacht. Nimmt die Gegenseite das Angebot innerhalb der Frist nicht an, ist das Anbot hinfällig. Ähnlich zum Anbot ist die Option - eine Sonderform des Anbots.' |
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