Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
Immobilie

Eine Immobilie ist eine unbewegliche Sache. Dies kann eine Wohnung oder ein Haus sein - prinzipiell jedes Gebäude bzw. Bauwerk. Rechtlich spricht man auch von einem unbeweglichen Sachgut. 

Immobilien werden oft auch als Liegenschaften bezeichnet. Bei einer Liegenschaft handelt es sich um ein Grundstück, das mit einem Gebäude verbaut, oder unverbaut sein kann. Grundlegend unterscheidet man zwischen:

Wohnimmobilien:

Ein Gebäude, dass zu Wohnzwecken genutzt wird

Gewerbeimmobilie:

Ein Gebäude, das für gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Synonyme - Liegenschaft,Realität
Inserat

Eine umfangreiche Beschreibung der zur Vermietung oder Verkauf stehenden Immobilie inklusive aussagekräftige Bilder der Wohnung oder des Hauses.

Die Schaltung von Immobilieninseraten in Print-Medien hat sich fast vollständig aufgehört. Heutzutage werden Immobilien nur noch auf Internetportalen angeboten.

Wie Du mittels prop.ID effizient ein Inserat schaltest, erfährst Du hier: Schaltung von Immobilieninseraten

Synonyme - Immobilieninserat
Inserateplattform

Auf einer Inserateplattform für Immobilien können Mietobjekte inseriert werden, um diese einem breiten Feld möglicher Mietinteressenten bekannt zu machen.

Wie Du mittels prop.ID effizient ein Inserat schaltest, erfährst Du hier: Schaltung von Immobilieninseraten

Synonyme - immobilienportal
Investitionsablöse

Sollte es in den letzten 20 Jahren zu Aufwendungen gekommen sein, die zur wesentlichen Verbesserung der Wohnung beigetragen haben und die über die Mietdauer hinaus (nach Beendigung eines Mietverhältnisses) von Nutzen sind, kann der Mieter laut § 10 Mietrechtsgesetz (MRG) einen Aufwandersatz für die getätigte Investition gegenüber dem Vermieter verlangen.

Als Basis für die Ablöse dienen die tatsächlich angefangenen Kosten, abzüglich des jährlichen Wertverlusts der Investitionen. Der jährliche Wertverlust wird mittels lineare Abschreibung berrechnet und beträgt pro Jahr 1/20 - ausgenommen in den Fällen des § 10 (3) des MRGs: Hier beträgt die jährliche Abschreibung 1/10.

Im Falle einer Förderung der Immobilie richtet sich die Abschreibung für die Investitionsablöse nach der Laufzeit des Förderdarlehen.

Synonyme - Investablöse