Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Mahnung

Die Mahnung ist eine Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, eine gewisse Leistung zu erbringen - Beispiel: die monatliche Mietzahlung zu leisten. Die Mahnung erfolgt schriftlich. 

In Österreich besteht keine Verpflichtung zur Mahnung. Dass heißt, eine Mahnklage ist bereits ab dem ersten Tag des Verzugs möglich. Im Verzug ist der Schuldner, wenn die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bzw. bis zum vereinbartem monatlichen Fälligkeitsdatum geleistet wurde.

Als Mahnklage wird eine Klage bezeichnet, bei der es um fällige Geldleistungen bis zu 75.000 EUR geht. Liegt der Streitwert unter 5.000 EUR, kann der Gläubiger die Mahnklage selbst beim Bezirksgericht einbringen. Liegt der Streitwert über 5.000 EUR, besteht Anwaltspflicht für die Mahnklage.

Synonyme - Mahnklage
Maisonette

Eine Wohnung in einem mehrstöckigen Gebäude, die über zwei oder mehrere Stockwerke verteilt ist. Ein Haus im Haus sozusagen. Maisonette - vom gleichnamigen französischen Wort: 'Kleines Haus'.

Makler

Ein Immobilienmakler vermittelt sowohl Immobilien zwischen Vermietern und Mietern. Oder Verkäufern und Käufern. Diese Immobilien können Wohnungen, Häuser oder auch Liegenschaften (Grundstücke) sein.

In Österreich gibt es den Sonderfall des Doppelmaklers: Hierbei tritt der Makler als Auftragnehmer des Vermieters und des Mieter auf. Der Makler versucht, die Interessen beider Parteien zum Wohl aller Beteiligten auszugleichen.

Der Immobilienmakler berät den Anbieter sowie den Abnehmer, bereitet Immobilien-Exposés vor, inseriert die Immobilienobjekte, führt Besichtigungen mit potentiellen Mietern oder Käufern durch und betreut diese bis zum Vertragsabschluß.

Der Makler darf für Auftraggeber - sofern beauftragt - Vertragsformulare vorbereiten, aber nicht Verträge erstellen.

Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Immobilienmakler vom Auftraggeber einer Vermittlungsprovision, auch Courtage genannt.

 

Möchtest Du eine Wohnung ohne Makler vermieten, erhälst Du hier: Weitere Informationen, wie man eine Wohnung ohne Makler vermietet.

Suchst Du einen Makler? Dann schaue hier vorbei: Wohnung vermieten oder verkaufen mit 1REAL.

 

Synonyme - Treuhänder
Maklerprovision

Die Provision -auch Courtage genannt - ist das Entgelt für den Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Mieters and den Vermieter, oder Käufers and den Verkäufer. 

Die Provision ist fällig mit dem rechtlich verbindlich zustandekommenden Rechtsgeschäft und beinhaltet alle Kosten, die dem Makler im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit angefallen sind (Akquise von neuen Vermietern bzw. Verkäufern, Erstellung eines Exposés, Einholung der entsprechenden Unterlagen, Beratung sowie Preisfindung für Vermietung oder Verkauf, Vorbereitung der Inserate und Inserateschaltung, Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen inkl. An- und Abreise zu den Terminen, Vorauswahl von Mietinteressenten oder Kaufinteressenten, Beratung beim Vertragsabschluß, Durchführung von Vertragsabschlüßen auf Basis von Formvordrucken, etc.) 

Möchtest Du eine Wohnung ohne Makler vermieten, erhälst Du hier: Weitere Informationen, wie man eine Wohnung ohne Makler vermietet.

Suchst Du einen Makler? Dann schaue hier vorbei: Wohnung vermieten oder verkaufen mit 1REAL.

Synonyme - Courtage
Mansarde

Eine Mansardenwohnung ist typischerweise eine Wohnung direkt unter dem Dach, also ein für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoß bzw. umgebauter Dachboden.

Synonyme - Mansardenwohnung
Massenbesichtigung

Als Massenbesichtigung bezeichnet man eine Wohnungsbesichtigung, zu der mehr als zwei verschiedene Mietkandidaten eingeladen werden. 

Dies kann passieren, wenn sich sehr viele Mietinteressenten auf ein Wohnungsinserat melden. 

Massenbesichtigungen sind absolut zu vermeiden.

Einerseits hat der Vermieter keine Möglichkeit, Miekandidaten genauer kennenzulernen. Andererseits ist es für interessierte Mieter extrem unpersönlich, mit Stress behaftet und es besteht wenig bis keine Möglichkeit, Detailfragen zum Mietobjekt zu stellen.

Wie Vermieter Massenbesichtigungen vermeiden.

Synonyme - Massenbesichtigungen
Mezzanin

Eine in älteren Mietshäusern (vor allem zur Jahrhundertwende 18./19. Jahrhundert) gerne verwendete Bezeichung für den 'Halbstock'. Der Halbstock ist das Stockwerk zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Stock des Hauses. In manchen Häusern kommt noch das Hochparterre hinzu.

Solltest Du eine Wohnung in einem Altbau mieten wollen, die sich in einem höheren Stock befindet, dann Vorsicht:

Entweder Du hast eine gute Kondition, oder das Haus hat einen eingebauten Lift.

Denn die Wohnung im 4. Stock kann sich schnell in Wirklichkeit als 6.Stock herausstellen (plus Mezzanin und Hochparterre). Hinzu kommen noch höhere Raumhöhen in älteren Gebäuden. Somit kann der 4. Stock in einem Altbaus sich auch mal als 7.Stock verglichen zu einem Neubau entpuppen.

Synonyme - Zwischenstock
Mietbelastungsquote

Die Mietbelastungsquote (MBQ) gibt den Anteil der jährlichen Mietzahlungen im Verhältnis zum jährlichen Nettoeinkommen des Mieters an.

Als Faustregel sagt man, dass die MBQ ca. 30-40% des verfügbaren Einkommens ausmachen sollte. MBQ-Beispiele:

  • 30% (sehr streng: maximal 30% des Monatseinkommens für die Miete)
  • 40% (Standard: maximal 40% des Monatseinkommens für die Miete)
  • 50% (urban: maximal 50% des Monatseinkommens für die Miete)

Im urbanen, großstädtischen Bereich wird die MBQ deutlich öfters überschritten, als im ländlichen Bereich. Eine Mietbelastungsquote von 40-50% ist in Großstädten keine Seltenheit und durchaus als normal zu betrachten.

Vermieter können über prop.ID gemeinsam mit dem Finanzpartner FINcredible die Mietbelastungsquote des Mietkandidaten (mit Einwilligung des Mietkandidaten) überprüfen lassen.

Detailinfos erfährst Du auch hier: Bonitätsauskunft einholen.

Synonyme - MBQ,Rental Burden Rate,RBR
Mieter

Jemand, der eine Wohnung, ein Haus oder eine Liegenschaft gegen eine monatliche Mietzahlung mietet.

Weitere Infos für Mieter zum Thema Wohnung einfach finden und mieten.

Mieter-Selbstauskunft

Die Mieter-Selbstauskunft wird gerne im Rahmen der Wohnungsvermietung verwendet.

Auf einem vorgefertigten Formular stellt der potentielle Mieter wesentliche Informationen über sich selbst und die miteinziehenden Mieter zur Verfügung.

Die Mieter-Selbstauskunft beinhaltet auch Fragen zur finanziellen Lage, damit schon bei der Besichtigung abgeklärt werden kann, ob sich der Mietkandidat das Mietobjekt langfristig auch leisten kann, d.h., innerhalb der maximal gewünschten Mietbelastungsquote liegt, oder nicht.

Vorlage für die Mieter-Selbstauskunft

Synonyme - Selbstauskunft
Mietervereinigung

Eine Interessensvertretung für Mieter. Mietervereinigungen sind spezialisiert im Bereich Mietrecht.

Eine Übersicht über die wichtigsten Organisationen für Mieter findest Du hier: Mietervereinigungen

Aber auch Vermieter gibt es Vermietervereinigungen. Hier findest Du eine Übersicht der Vermietervereinigungen.

Synonyme - Mieterverein
Mietgesuch

Das Mietgesuch - auch Mietwunsch genannt - ist eine Art Visitenkarte des Mieters.

Im Mietgesuch beschreibt der Mietkandidat einerseits, über welche Ausstattung und Lage die Wohnung verfügen soll sowie die maximalen preislichen Vorstellungen. Andererseits beschreibt der Mieter sich selbst und gibt an, welche Referenzen allfällig dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden können.

Das Mietgesuch kann eine sehr gute Entscheidungshilfe für einen Vermieter sein, der mit einer Vielzahl an Wohnungsbewerbern konfrontiert ist bzw. das Risiko von Mietnomaden verringern möchte. Letztendlich übergibt der Vermieter ja für viele Jahre an den Mieter eine Immobilie, die viele hundertausend Euro wert sein kann.

Mehr Informationen zum Thema Wohnung finden mittels Mietgesuch.

Synonyme - Mietwunsch
Mietkandidat

Ein Synonym for eine Person, die nach einer Mietwohnung sucht und sich auf ein Immobilieninserat bei einem(r) Vermieter(in) gemeldet hat. 

Der Vermieter hat dann die Möglichkeit aus verschiedenen Mietkandidaten einen Mieter auszuwählen. Die Mietkandidaten präsentieren sich selbst mit einem sogenannten Mietgesuch, oder auch Mietwunsch genannt.

Das Mietgesuch beinhaltet alle wesentlichen Informationen über den Mietkandidaten und soll dem Vermieter einen strukturellen Überblick über alle Mietkandidaten verschaffen sowie die Entscheidung für einen Mietkandidaten erleichtern.

Weitere Infos, wie man effizient und kostengünstig Mietkandidaten findet.

Synonyme - Mietinteressent
Mietnomaden

Oberbegriff für Mieter, die absichtlich nicht die Miete bezahlen oder die Wohnung nach Auszug in einem schlechten Zustand - manchmal sogar absichtlich verwüstet - hinterlassen.

Oft werden schon vor dem Einzug falsche Angaben gemacht. Ein Alarmzeichen ist auch, wenn der neue Mieter die Kaution wegverhandeln möchte, oder spätestens mit dem Einzug nicht bezahlt bzw. übergeben hat.

Da das Mietrecht in Österreich sehr 'Mieterfreundlich' ist, sind auch Mietnomaden nicht so einfach per Räumungsklage loszuwerden. Bis die Wohnung tatsächlich gerichtlich geräumt werden kann, können bis dahin viele Monate ohne Mietzahlungen vergangen sein.

Deswegn ist die sorgfältige Auswahl des Mietkandidaten sehr wichtig. Weitere Infos für Vermieter, und wie man das Risiko von Mietnomaden verringern kann.

 

Mietschulden-Freiheitsbescheinigung

Die Mietschuldenfreiheitsbescheingung wird vom aktuellen Vermieter ausgestellt und bestätigt, dass der Mieter die Miete regelmäßig und in voller Höhe zahlt. Diese ist vor allem wichtig im Rahmen einer Wohnungsbewerbung.

Mit dieser Bestätigung unterstreicht der Mietkandidate seine Kreditwürdigkeit gegenüber dem potentiellen Vermieter. Es handelt sich sozusagen um einen weiteren Puzzlestein, die eigene Bonität nachzuweisen. 

Für den Vermieter kann dies auch ein weiteres Mittel sein, das Risiko von Mietnomaden zu reduzieren.

Vorlage Mietschulden-Freiheitsbescheinigung

Mietspiegel

Mittels Mietspiegel wird die ortsübliche Miete ermittelt. In Deutschland ist dies gesetzlich vorgesehen, auf Basis des Mietspiegels werden in Deutschland Mieterhöhungen gerechtfertigt.

In Österreich ist dies gesetzlich nicht vorgesehen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) erstellt jährlich einen Immobilienpreisspiegel, der die durchschnittlichen Mietpreise auf Bezirksebene wiedergibt. 

Mehr Infos zum Mietspiegel.

Synonyme - Mietpreisspiegel
Mietvertrag

Der Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer) und dem Mieter über das Recht, eine Immobilie bzw. eine Liegenschaft nutzen zu dürfen.

Ein Mietvertrag kann auch zwischen einem Hauptmieter sowie einem Untermieter abgeschlossen werden, sofern der Hauptmieter dazu berechtigt ist, einen Untermietvertrag abzuschließen.

Mietverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Wird ein Mietvertrag mündlich abgeschlossen, geht er automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.

Ist der Vertrag befristet, kann dieser nach Ablauf beliebig oft verlängert werden.

Fällt der Mietvertrag unter das österreichische Mietrecht (MRG), gelten bestimmte Regeln für die Kündigungsfristen.

Weitere Infos zurm Thema Kündigung Mietvertrag.

Synonyme - Bestandvertrag
Mietwohnung

Eine Immobilie, die gemietet werden kann und zu Wohnzwecken verwendet werden darf.

Fragen & Antworten zum Thema Mietwohnung.

Mietzins

Die Geldsumme, die für die Miete der Immobilie (Wohnung, Haus, Garten, Garage, etc) an den Vermieter zu zahlen ist. Üblicherweise monatlich fällig. Bei Immobilien, die unter Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen, ist in Österreich die Frist für die Überweisung der Miete zwingend der 5. des Monats oder später. Bei Immobilien, die nicht dem MRG unterliegen, kann dies frei vereinbart werden.

Zum Hauptmietzins kommt noch das allfällige Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände hinzu. Weiters die Betriebskosten, Heizkosten sowie (je nach steuerrechtlicher Lage des Vermieters) die Umsatzsteuer. Die Gesamtmiete wird auch als Bruttomietzins bezeichnet.

Synonyme - Miete,Bruttomietzins
MRG

Das MRG (Mietrechtsgesetz) wurde zuletzt 1981 grundlegend reformiert, regelt die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen sowie genossenschaftliche Nutzungsverträge und ist seit Anfang 1982 in Kraft. Zuvor hieß es Mietengesetz (MG).

Das MRG unterscheidet drei Hauptkategorien:

  1. Vollanwendung des MRG - insbesondere für Altbauten mit Baubewilligung vor dem 8.Mai 1945 (Kriegsende). Das Mietobjekt unterliegt dem Preisschutz (die maximale Höhe des Mietzinses ist reguliert, bei einem befristeten Mietvertrag ist zwingend ein Abschlag auf die Miete vorgesehen, die Betriebskostenposten sind zwingend reglementiert) sowie dem Kündigungsschutz (Mieter dürfen nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, die Kündigung muss gerichtlich erfolgen, er gibt Mindestlaufzeiten für Mietverträge).
  2. Teilanwendung des MRG - insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich Dachgeschoßausbauten ab 2002 / Bestimmungen zu Kündigung und Befristung von Mietverträgen. Bei Teilanwendung kommt nur der Kündigungsschutz des Mieters zur Geltung.
  3. Nichtanwendung (Vollausnahme) des MRG - insbesondere bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen: Es kommt vorwiegend das ABGB zur Anwendung. Miethöhe, Laufzeit und Kündigungsfristen des Mietvertrags können frei vereinbart werden.

Das MRG beinhaltet mittlerweile zahlreiche Sondervorschriften und ist auch für Experten eine bereits recht komplexe Materie und für Laien nur noch sehr schwer verständlich. Seit vielen Jahren gibt es in Österreich zahlreiche Stimmen, das MRG grundlegend zu reformieren und zu vereinfachen - bisher ohne Erfolg.

Mehr Infos hier: das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG)

Synonyme - Mietrechtsgesetz