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Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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Pawlatsche | Ein balkonartiger offener Gang anstatt eines Flurs an der Hofseite eines Wohngebäudes als Zugang zu den einzelnen Wohnungen. Meist aus Holz und Metall bestehend. Noch häufig in der Wiener Innenstadt in Wohnhäusern aus der ersten Hälfte des 19. Jhdts. zu sehen. |
Penthouse | Eine Wohnung, die meist die gesamte Geschossfläche umfasst und sich auf dem Dach eines mehrgeschossigen Gebäudes befindet. Oft Luxus-Wohnungen mit Terrasse oder Dachgarten, gerne auch in Form eines Duplex (Maisonette-Wohnung) auf mehrere Stockwerke verteilt. |
Protokoll | Das Protokoll der Eigentümerversammlung ist ein zentrales Dokument, das die Ergebnisse, Beschlüsse und wesentlichen Diskussionsinhalte einer Versammlung der Eigentümergemeinschaft festhält. Rechtsgrundlage Das Protokoll wird durch gesetzliche Vorgaben im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Deutschland und Österreich geregelt. In beiden Ländern sind die Protokolle wichtig für die Dokumentation der Entscheidungen und für die spätere Nachvollziehbarkeit. Zweck des Protokolls Dokumentation: Es dient der rechtlichen Absicherung der gefassten Beschlüsse und der getätigten Diskussionen. Inhalt des Protokolls Ein Protokoll sollte folgende Elemente enthalten:
Das Protokoll muss sorgfältig aufbewahrt werden, um im Falle von Anfechtungen oder rechtlichen Streitigkeiten als Nachweis dienen zu können. Die Aufbewahrungsfristen können in den jeweiligen Gesetzen oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein. Rechtswirkung Bindung: Die im Protokoll festgehaltenen Beschlüsse sind für alle Eigentümer verbindlich, auch für diejenigen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben. Dies gilt, solange die Beschlüsse rechtmäßig gefasst wurden. Mehr dazu auch hier: |
provisionsfrei | Ist eine Immobilie provisionsfrei zu mieten, meint man damit, dass keine Provision - auch Courtage genannt - an den Immobilienmakler zu zahlen ist. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Mietobjekt direkt (ohne Makler) durch den Vermieter vermietet wird. In Deutschland wurde 2015 das Bestellerprinzip eingeführt: Derjenige, der den Makler engagiert (bestellt), muss auch die Provision bezahlen. In Österreich wurde das Bestellerprinzip 2023 eingeführt. |