Definition
Ein digitaler Umlaufbeschluss ist ein elektronisches Beschlussverfahren in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei dem die Eigentümer ohne physische Versammlung abstimmen können. Er ermöglicht eine schriftliche oder elektronische Willensbildung, die durch Digitalisierung effizienter, transparenter und rechtssicherer gestaltet wird.
Typische Anwendungsfälle sind kleinere Sanierungsmaßnahmen, die Vergleichung von Handwerkerangeboten, dringende Reparaturen oder organisatorische Entscheidungen, bei denen kein passender Versammlungstermin gefunden werden kann.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in Österreich in § 24 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), der durch die Novelle 2022 standardisiert wurde. Der Beschluss tritt wirksam in Kraft, sobald alle Eigentümer benachrichtigt wurden und eine ausreichende Äußerungsfrist abgelaufen ist, wobei Anfechtungen innerhalb eines Monats möglich sind.
Ablauf
- Vorbereitung: Der Initiator (z. B. ein Eigentümer oder der Verwalter) erstellt den Beschlussvorschlag mit Einleitungstext, Abstimmungsfrist, Details (Titel, Haupttext, Frage) und der erforderlichen Mehrheit (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit).
- Einladung: Der Vorschlag wird per E-Mail (oder optional per Post als PDF) an alle Eigentümer versendet.
- Abstimmung: Die Eigentümer stimmen online über einen sicheren, passwortgeschützten Link ab; Stimmen können bis zum Fristende geändert werden.
- Ergebnisermittlung: Nach Fristablauf werden die Ergebnisse automatisch erfasst und einsehbar; die Frist kann bei Bedarf verlängert werden.
- Wirksamkeit und Archivierung: Nach Benachrichtigung aller Eigentümer und Ablauf der Äußerungsfrist wird der Beschluss wirksam. Er wird digital archiviert, inklusive Download-Option.
Vergleich mit dem traditionellen Umlaufbeschluss
Der traditionelle Umlaufbeschluss erfolgt rein schriftlich (z. B. per Post mit Stimmzetteln), während der digitale Ansatz elektronische Tools nutzt, um den Prozess zu optimieren. Beide Verfahren dienen der Beschlussfassung ohne Versammlung und erfordern die Einbeziehung aller Eigentümer sowie eine transparente Mehrheitsermittlung, um Anfechtungen zu vermeiden. Der digitale Umlaufbeschluss ist flexibler und effizienter, birgt aber Abhängigkeiten von digitaler Infrastruktur.
Aspekt |
Digitaler Umlaufbeschluss |
Traditioneller Umlaufbeschluss |
Kommunikationsweg |
Elektronisch (E-Mail, Online-Plattform mit verschlüsseltem Link und Passwort) |
Rein schriftlich (Post mit Stimmzetteln) |
Ablauf und Aufwand |
Automatisiert (Vorbereitung, Versand, Abstimmung und Archivierung); ortsunabhängig, fristenflexibel; Stimmenänderungen bis Fristende möglich |
Manuell (physische Umlauf der Dokumente, Rücksendung per Post); zeitaufwendig, abhängig von Postlaufzeiten |
Transparenz und Sicherheit |
Hohe Nachweisbarkeit (digitale Logs, SSL-Verschlüsselung, EU-Server); minimale Anfechtungsrisiken durch Protokollierung |
Niedriger (Risiko von Verlusten oder Fälschungen); abhängig von physischer Übergabe |
Beteiligung |
Höher durch einfache Online-Zugänglichkeit; Eigentümer ohne E-Mail können per Post mitmachen |
Begrenzt durch physische Hürden; Ignorieren zählt nicht als Ablehnung, kann bei Einstimmigkeit scheitern |
Vorteile |
Schneller, kostengünstiger, umweltfreundlicher; freie Fristenverlängerung; dauerhafte Archivierung |
Keine Abhängigkeit von Technik; vertraut und unkompliziert für ältere Eigentümer |
Nachteile |
Erfordert E-Mail-Zugang; potenziell höhere Anfangsinvestition in Tools |
Hoher organisatorischer Aufwand; Verzögerungen durch Post; fehlende Echtzeit-Updates |
Rechtliche Anforderungen |
§ 24 Abs. 1 WEG (Österreich, Novelle 2022): Äußerungschance für alle, transparente Mehrheit |
Identisch, aber ohne explizite Digitalisierungsoption; Fokus auf Textform |
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