Investitionsablöse

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Investitionsablöse

Sollte es in den letzten 20 Jahren zu Aufwendungen gekommen sein, die zur wesentlichen Verbesserung der Wohnung beigetragen haben und die über die Mietdauer hinaus (nach Beendigung eines Mietverhältnisses) von Nutzen sind, kann der Mieter laut § 10 Mietrechtsgesetz (MRG) einen Aufwandersatz für die getätigte Investition gegenüber dem Vermieter verlangen.

Als Basis für die Ablöse dienen die tatsächlich angefangenen Kosten, abzüglich des jährlichen Wertverlusts der Investitionen. Der jährliche Wertverlust wird mittels lineare Abschreibung berrechnet und beträgt pro Jahr 1/20 - ausgenommen in den Fällen des § 10 (3) des MRGs: Hier beträgt die jährliche Abschreibung 1/10.

Im Falle einer Förderung der Immobilie richtet sich die Abschreibung für die Investitionsablöse nach der Laufzeit des Förderdarlehen.

Synonyme: Investablöse