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Bruttomonatsmiete
Begriff | Definition |
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Bruttomonatsmiete | Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision. Diese setzt sich aus folgenden monatlichen Kosten zusammen - jeweils Nettobeträge, ohne Umsatzsteuer (USt): Hauptmietzins bzw. Untermietzins + Betriebskosten (Nebenkosten) + Heizungskosten, Warmwasserkosten = Bruttomonatsmiete +20% Umsatzsteuer = Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision Handelt es sich um einen Mietvertrag nach Vollanwendung (MRG), dann dürfen auch die Heizungskosten in die Maklerprovision mit einbezogen werden. Ansonsten zählt als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision nur der Mietzins sowie die Betriebskosten. |