Fälligkeit

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Begriff Definition
Fälligkeit

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine gewisse 'Schuld' erbracht worden sein muss. Anders gesagt - der Zeitpunkt, bis zu dem der Mieter die monatliche Miete bezahlt haben muss. Zahlt der Mieter nicht bis zur vereinbarten Fälligkeit, gerät der Mieter 'in Verzug'.

In Österreich gilt für für Mietverträge der 5. des Monats als Fälligkeitsdatum. Handelt es sich um einen Mietvertrag unter Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG), dann sind Vertragsklslauseln hinsichtlich eines früheren Fälligkeitsdatums im Mietvertrag ungültig.

 

 

Darunter versteht man den Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß erbringen muss, und der Gläubiger sie annehmen soll, weil ansonsten ein Verzug eintritt. Die Fälligkeit richtet sich in erster Linie nach Vereinbarung und nach besonderen gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften, weiters nach der Natur und dem Zweck der zu erbringenden Leistung. Seit Geltung des Zahlungsverzugsgesetzes (März 2013) ist bei Mietverträgen der gesetzliche Zahlungstermin für den Mietzins der 5. eines jeden Monats, im Vollanwendungsbereich des MRG sind davon zu Lasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unwirksam (§ 15 Abs 3 MRG).

Synonyme: Frist