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Friedenskronenzins
Begriff | Definition |
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Friedenskronenzins | Ein gesetzlich geregelter Mietzins für Mietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume aus der Kriegszeit des ersten Weltkriegs. Eingeführt 1917, wobei die Mieten mit Stichtag 1.8.1914 eingefroren wurden. Der Friedenskronenzins ist heute nur noch historisch relevant, da dieser in der Praxis nicht mehr vorkommt. Seit 1967 ist der Friedenszins für den Abschluß von neuen Bestandsverträgen abgeschafft. Mit der Einführung des Mietrechtsgesetzes 1982 erhielten Vermieter die Möglichkeit, den Friedenskronenzins mittels Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge anzuheben. |