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Grundbuch
Begriff | Definition |
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Grundbuch | Im Grundbuch werden die Eigentümer einer Liegenschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Eigentümer vermerkt. Es ist öffentlich zugänglich und kann am Bezirksgericht, über Rechtsanwälte, Notare oder über das Internet eingesehen werden. Das Grundbuch wird für jeden einzelnen Bezirgsgerichtssprengel vom Bezirgsgericht geführt, wobei die Grundbuchsprengel in Katastralgemeinden unterteilt werden. Der Grundbuchskörper besteht aus einem oder mehreren Grundstücken und bildet eine Grundbuchseinlage, die wiederum mit einer Einlagezahl (EZ) gekennzeichnet wird. Die Grundbuchseinlage besteht aus drei 'Blättern':
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