Kündigung

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Kündigung

Die Kündigung eines Mietvertrags für eine Wohnung, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fällt, kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Vermieter kann dies nur gerichtlich per Antrag beim Bezirksgericht machen. Der Mieter kann dagegen durch Einwendung (Gründe, warum der Vertrag nicht gekündigt werden soll) vorgehen.

  • Als Kündigungsgrund kann folgendes laut §30 MRG gelten:
  • Miete trotz Mahnung nicht bezahlt
  • Nachteilige Behandlung des Mietgegenstands wie zum Beispiel Vernachlässigung
  • Grob ungehöriges Verhalten gegenüber Mitbewohnern des Hauses oder gegenüber dem Vermieter
  • Unerlaubte (gänzliche) Untervermietung
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • Kein Wohnbedarf von eintrittsberechtigten Personen (z.B. Verwandte, Lebensgefährten) nach Tod des Mieters
  • Die Wohnung wird nicht regelmäßig aus Wohnbedürfnissen durch den Mieter verwendet
  • Die Wohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart verwendet wird (z.B. Geschäftsräume)

Eine vollständige Auflistung möglicher Kündigungsgründe für Vermieter im österreichischen Mietrecht kannst Du hier nachlesen: §30 MRG

Möglichkeiten für Mieter kannst Du hier nachlesen: Wann dürfen Mieter einen Mietvertrag kündigen.

Synonyme: Kündigungsgrund