Leibrente

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Begriff Definition
Leibrente

Eine Person erhält für eine einmalige Leistung (Übertragung des Eigentums einer Liegenschaft oder Immobilie) eine Dauerleistung auf Lebenszeit (zum Beispiel das Wohnrecht oder eine Geldrente bis zum Tod).

Ähnlich der Leibrente ist das bäuerliche 'Ausgedinge'. Der oder die Altbäuerin übergibt den Hof an die Kinder, im Gegenzug erhält der/die Altäuerin das Recht, bis zum Lebensende in einem Nebengebäude (Ausgedinge) zu wohnen.

Leibrente und Ausgedinge werden als Reallast in das Grundbuch eingetragen.

Synonyme: Ausgedinge