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Objektprinzip
Begriff | Definition |
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Objektprinzip | Das Objektprinzip im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt die Stimmverteilung in einer Eigentümerversammlung nach der Anzahl der Sondereigentumseinheiten (z. B. Wohnungen oder Gewerbeeinheiten), die ein Eigentümer besitzt. Das bedeutet, dass für jede Eigentumseinheit eine Stimme vergeben wird, unabhängig vom Wert der Einheit oder der Anzahl der Eigentümer. Eigentümer, die mehrere Wohnungen oder Einheiten besitzen, haben entsprechend mehrere Stimmen. Anwendung des ObjektprinzipsDas Objektprinzip wird vor allem dann genutzt, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt ist. Es wird eher selten angewendet, da in vielen Fällen das Kopfprinzip oder Wertprinzip als fairer oder praktikabler angesehen wird. Das Objektprinzip ist besonders vorteilhaft für Eigentümer, die mehrere Wohnungen oder Gewerbeeinheiten besitzen, da diese für jede Einheit eine Stimme erhalten. Wesentliche Merkmale des Objektprinzips
Unterschiede zu anderen Prinzipien
Beispiel ObjektprinzipEine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus fünf Wohnungen. Ein Eigentümer besitzt zwei Wohnungen, die anderen drei Eigentümer jeweils eine Wohnung. Beim Objektprinzip hat der Eigentümer mit zwei Wohnungen zwei Stimmen, und jeder der anderen Eigentümer hat eine Stimme. FazitDas Objektprinzip gewährt für jede Wohneinheit eine Stimme, was besonders Eigentümern zugutekommt, die mehrere Einheiten in der Gemeinschaft besitzen. Es wird jedoch nur angewendet, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt ist, und ist im Vergleich zu anderen Prinzipien wie dem Kopf- oder Wertprinzip weniger verbreitet. prop.ID bietet mit vBeschluss ein umfassendes Tool zur Automatisierung von Abstimmungen bei Wohnungseigentümerversammlungen in Deutschland und Öeterreich an. Erfahren Sie hier mehr: ETV-Abstimmungen mit vBeschluss
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