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Protokoll
Begriff | Definition |
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Protokoll | Das Protokoll der Eigentümerversammlung ist ein zentrales Dokument, das die Ergebnisse, Beschlüsse und wesentlichen Diskussionsinhalte einer Versammlung der Eigentümergemeinschaft festhält. RechtsgrundlageDas Protokoll wird durch gesetzliche Vorgaben im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Deutschland und Österreich geregelt. In beiden Ländern sind die Protokolle wichtig für die Dokumentation der Entscheidungen und für die spätere Nachvollziehbarkeit. Zweck des ProtokollsDokumentation: Es dient der rechtlichen Absicherung der gefassten Beschlüsse und der getätigten Diskussionen. Inhalt des ProtokollsEin Protokoll sollte folgende Elemente enthalten:
Form und Erstellung
AufbewahrungspflichtDas Protokoll muss sorgfältig aufbewahrt werden, um im Falle von Anfechtungen oder rechtlichen Streitigkeiten als Nachweis dienen zu können. Die Aufbewahrungsfristen können in den jeweiligen Gesetzen oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegt sein. RechtswirkungBindung: Die im Protokoll festgehaltenen Beschlüsse sind für alle Eigentümer verbindlich, auch für diejenigen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben. Dies gilt, solange die Beschlüsse rechtmäßig gefasst wurden. prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Digitale Eigentümerversammlung abhalten mit vBeschluss |