Räumungsklage

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Begriff Definition
Räumungsklage

Mittels Räumungsklage kann der Vermieter das Recht gerichtlich einfordern, sein Eigentum wieder jederzeit betreten und darüber verfügen zu können. Räumungsklagen können eingebracht werden, wenn zum Beispiel ein wichtiger Grund gemäß § 30 MRG vorliegt und der Mieter die Immobilie nicht fristgerecht räumt oder ohne gültigen Vertrag nutzt. Die Immobilie kann dann auf richterliche Anordnung geräumt werden.

Wird ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen, kann unmittelbar danach die Räumungsexektion beantragt werden.