Schlichter Maklervertrag

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Begriff Definition
Schlichter Maklervertrag

Beim schlichten Maklervertrag handelt es sich um einen nicht exklusiven Auftrag an einen Immobilienmakler, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten oder zu verkaufen. Hierfür können auch mehrere Makler beauftragt werden. Deswegen ist der Makler auch nicht verplichtet, für den Auftraggeber (Bestandsabgeber) tätig zu werden.

Der schlichte Maklervertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.

Wird der Vermittlungsauftrag exklusiv mit einem Makler abgeschlossen, handelt es sich um einen Alleinvermittlungsauftrag.

In diese Fall muss der Makler für den Auftraggeber aktiv werden, da er (zeitlich befristet) der alleinige Auftragnehmer für den Vermieter bzw. Verkäufer ist.

Synonyme: Vermittlungsauftrag