Schlichtungsstelle

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Schlichtungsstelle

Anlaufstelle zur Beilegung von Mietstreitigkeiten. Zum Beispiel, wenn der Mieter einen zu hohen Mietzins vermutet, oder vom Vermieter eine Verbesserung des Mietgegenstandes erwartet, der Vermieter dies aber ablehnt.

Der Mieter oder Vermieter kann einen entsprechenden Antrag stellen, die Schlichtungsstelle (üblicherweise vorhanden in größeren Gemeinden) führt eine mündliche Anhörung durch und trifft dann eine Entscheidung, die rechtlich verbindlich ist.

Sollte der Mieter oder Vermieter mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, kann binnen 4 Wochen eine Eingabe beim Bezirksgericht gemacht werden, welches sich dann nochmals mit dem Fall näher befasst.