Vorvertrag

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Begriff Definition
Vorvertrag

Der Vorvertrag ist eine Vereinbarung, zu einem späteren Zeitpunkt einen umfangreichen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen. Ein Vorvertrag kann eingeklagt werden, allerdings kann nur auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden.

Im Vorvertrag werden alle wichtigen Punkte des Hauptvertrags festgelegt. Wenn sich einer der Vertragspartner auf veränderte Umstände oder den Wegfall der eigentlichen Geschäftsgrundlage für den Hauptvertrag beruft, kann der Hauptvertrag nicht erzwungen werden.

In diesem Fall spricht man von 'Clausula rebus sic stantibus' - eine unveränderte Wirksamkeit des Vertrages ist nur unter gleichbleibenden Verhältnissen möglich (Umstandsklausel).

Im Gegensatz zum Vorvertrag verpflichtet die Punktation bereits zur Erfüllung des vereinbarten Rechtsgeschäfts. Bei der Punktation fehlt nur noch der förmliche Vertrag.

Synonyme: Punktation