WGG

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WGG

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) - gültig in der Fassung vom 1.August 2019 - regelt die Gesetzeslage für den gemeinnützigen Wohnbau und dient als Oberziel dafür, leistbaren Wohnraum für Wohnungsbedürftige zu schaffen.

Der Wohnbau erfolgt durch gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) - entwender in Form von Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder einer GmbH. GBVs bauen, sanieren und verwalten Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten.