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Wohnbeihilfe
Begriff | Definition |
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Wohnbeihilfe | In Österreich unterschiedlich geregelt duch die jeweilige Landesregierung: Ist der monatliche Aufwand ohne Betriebskosten sowie Heizkosten (der Wohnungsaufwand) aufgrund eines z.B. geringen Einkommens nicht leistbar, kann der Inhaber der Wohnung um Wohnbeihilfe ansuchen. |