Wohnungseigentümerversammlung

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Begriff Definition
Wohnungseigentümerversammlung

Eine Wohnungseigentümerversammlung (ETV) ist das zentrale Entscheidungsorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie dient als Forum, in dem alle Wohnungseigentümer zusammenkommen, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die das gemeinschaftliche Eigentum und die Verwaltung der Wohnanlage betreffen.

Hauptmerkmale

  1. Gesetzliche Grundlage: Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  2. Teilnehmer: Alle Wohnungseigentümer oder deren bevollmächtigte Vertreter
  3. Häufigkeit: Ordentliche Versammlung - mindestens einmal jährlich in Deutschland, alle zwei Jahre in Österreich
  4. Einberufung: Durch den Verwalter oder den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats

Aufgaben und Befugnisse

  • Entscheidungen über die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verabschiedung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
  • Wahl des Verwaltungsbeirats
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Entscheidungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung (mit qualifizierter Mehrheit)

Ablauf

  1. Einladung: Schriftliche Einladung mit Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vor dem Termin
  2. Beschlussfähigkeit: Wenn mindestens ein Eigentümer anwesend ist (Deutschland) bzw. mindestens 33% der Miteigentumsanteile vertreten sind (Österreich).
  3. Beschlussfassung: In der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen - mehr hier
  4. Protokollführung: Schriftliche Dokumentation aller Beschlüsse und wesentlichen Diskussionen

Bedeutung

Die Wohnungseigentümerversammlung ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ermöglicht:

  • Demokratische Entscheidungsfindung
  • Transparenz in der Verwaltung
  • Wahrung der Interessen aller Eigentümer
  • Anpassung an sich ändernde Bedürfnisse und gesetzliche Anforderungen

Herausforderungen

  • Konflikte zwischen Eigentümern mit unterschiedlichen Interessen
  • Komplexität mancher Entscheidungen, die Fachwissen erfordern
  • Notwendigkeit der aktiven Teilnahme und Vorbereitung der Eigentümer

 

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